In der Region Berlin-Brandenburg finden Sie eine Vielzahl von großzügigen, parkähnlichen Friedhofsanlagen, sei es im mitten im Zentrum Berlins oder in eher ländlicher Umgebung.
Das Drehen auf Friedhöfen in Berlin und Brandenburg ist im allgemeinen gestattet.
Beisetzungen dürfen jedoch nicht gestört sowie Pflanzen und Gräber unter keinen Umständen beschädigt werden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung der Angehörigen dürfen Inschriften auf Grabstätten nicht gefilmt werden, bzw. dürfen diese im Film nicht lesbar sein.
Auf Friedhofswegen sind in der Regel keine schweren Fahrzeuge zugelassen.
Da die Beisetzungstermine vorrangig sind, empfiehlt es sich, den Antrag sehr früh zu stellen.
Die Genehmigungskosten richten sich jeweils nach Aufwand und Drehtagen.
Anträge sind schriftlich einzureichen unter Angabe von: