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Drehen auf Friedhöfen

In der Region Berlin-Brandenburg finden Sie eine Vielzahl von großzügigen, parkähnlichen Friedhofsanlagen, sei es im mitten im Zentrum Berlins oder in eher ländlicher Umgebung.

Ansprechpartner für Drehgenehmigungen

Beim Drehen zu beachten

Das Drehen auf Friedhöfen in Berlin und Brandenburg ist im allgemeinen gestattet.
Beisetzungen dürfen jedoch nicht gestört sowie Pflanzen und Gräber unter keinen Umständen beschädigt werden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung der Angehörigen dürfen Inschriften auf Grabstätten nicht gefilmt werden, bzw. dürfen diese im Film nicht lesbar sein.
Auf Friedhofswegen sind in der Regel keine schweren Fahrzeuge zugelassen.

Da die Beisetzungstermine vorrangig sind, empfiehlt es sich, den Antrag sehr früh zu stellen.
Die Genehmigungskosten richten sich jeweils nach Aufwand und Drehtagen.
Anträge sind schriftlich einzureichen unter Angabe von:

  • Wunschdrehort
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Dauer
  • Produktionsaufwand
  • Produktionsnummer und Arbeitstitel
  • Inhaltsangabe und Drehbuchauszug
  • Anschrift und Rufnummer der Produktionsfirma
  • Zuständige Ansprechpartner

WICHTIG:

Für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland in Berlin muss neben der Straßenverkerhs-behördlichen Anordnung der VLB  immer auch separat, zeitgleich, die Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes des jeweiligen Bezirkes eingeholt werden.

Das gilt auch für die Beantragung von Halteverboten für den Technikfuhrpark !!!

Nützliche Links:



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