Drehen auf öffentlichen Straßen
Welche speziellen Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrsrecht einzuholen sind, hängt vom Umfang der Dreharbeiten und den Auswirkungen auf den allgemeinen Straßenverkehr ab.
Beabsichtigt ein Produzent, Dreharbeiten lediglich mit einer Hand- oder Schulterkamera durchzuführen ohne verkehrliche Maßnahmen zu beeinflussen, ist keine Erlaubnis erforderlich! Der öffentliche Verkehr - auch der Fußgängerfluss - darf nicht behindert oder gestört werden und es dürfen keinerlei Aufbauten vorgenommen werden.