Drehen mit Kindern
Für Dreharbeiten mit Kindern muss eine Ausnahmebewilligung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde vom bundesweit geltenden Beschäftigungsverbot für Minderjährige vorliegen. Welche Ausichstbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Firmensitz der beantragenden Produktion.
Die Ausnahmebewilligung wird vom Arbeitgeber beantragt und gilt für alle im Bewilligungsbescheid aufgeführten Orte. Erstreckt sich der Tätigkeitsbereich über mehrere Aufsichtsbezirke, sollen die betroffenen Ämter eine Durchschrift der Bewilligung erhalten.
Die Bewilligung ist befristet und jederzeit widerrufbar. Sie beinhaltet eine Festsetzung der Dauer und Lage der Beschäftigungszeiten und der Ruhepausen, sowie die Höchstdauer des täglichen Aufenthalts.
Darüber hinaus kann sie weitere Bedingungen und Auflagen enthalten.
Die Ausnahmebewilligung ist mit Kosten verbunden.
Möglichkeiten der Beschäftigung
Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung
Folgende Punkte sind Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung:
Folgendes muss der Antrag enthalten:
Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor Drehbeginn vorliegen!
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