Arbeit an Sonn- & Feiertagen
Laut Arbeitszeitgesetz Artikel 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden.
In Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landesämter. Das Antragsformular gilt nur für Berliner Produktionsfirmen!
Link zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
Link zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes für Berliner Produktionsfirmen
Link zum Antragsformular Sonntagsarbeit