Informationen zum Zoll
Für Reisen und Transporte innerhalb der Europäischen Union (EU) sind keine Zollvorschriften zu beachten.
Außerhalb der EU ist zur Ein- und zur späteren Wiederausfuhr von Berufsausrüstungen ein Carnet A.T.A. - ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - erforderlich.
Es wird ausgestellt von den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) für alle Firmen und natürlichen Personen, die im Kammerbereich ansässig sind. (www.zoll.de)
Für bestimmte Waren, z.B. Waffen und Computer, ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesausfuhramt einzuholen. Auch die Ausfuhr von Tieren, die im Artenschutzabkommen genannt sind, ist genehmigungspflichtig.