WICHTIG:
Für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland in Berlin muss neben der Straßenverkehrs-behördlichen Anordnung der VLB immer auch separat, zeitgleich, die Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes des jeweiligen Bezirkes eingeholt werden.
Das gilt auch für die Beantragung von Halteverboten für den Technikfuhrpark !!!
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