Für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland in Berlin muss neben der Straßenverkehrs-behördlichen Anordnung der VLB immer auch separat, zeitgleich, die Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes des jeweiligen Bezirkes eingeholt werden.
Das gilt auch für die Beantragung von Halteverboten für den Technikfuhrpark !!!