Luftaufnahmen mit Luftfahrzeugen in Berlin oder Brandenburg
Bei Luftaufnahmen mit Luftfahrzeugen (hierzu zählen auch Drohnen oder unbemannte Luftfahrtgeräte) ist das Luftverkehrsgesetz zu beachten.
Unter Berücksichtigung der bekannten Verbote und Vorschriften und Flugbeschränkungen bedürfen Drohnen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 5 Kg keiner luftverkehrsrechtliche Genehmigung - auch dann nicht, wenn sie gewerblich genutzt werden. Die LUBB schreibt dazu:
Benötige ich beim Betrieb meines unbemannten Fluggeräts eine Erlaubnis?
Sie benötigen keine Erlaubnis der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), wenn ihr Fluggerät:
Zu finden auf der Seite der LUBB unter dem folgenden Link: https://lbv.brandenburg.de/3348.htm
oder auch hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
Sie sprechen von „grundsätzlich“ und trennen da nicht in gewerblich und nicht-gewerblich.
Laut Auskunft der LUBB braucht man in dem Fall nur eine Zustimmung vom Eigentümer des Grundes, wo die Drohne fliegen und filmen soll - nicht eine Aufstiegsgenehmigung, wie bei den größeren Drohnen. Es ist dennoch wichtig, dass die Polizei über den Einsatz von Drohnen in Kenntnis gesetzt wird, was ja im Anhörungsprozess dadurch, dass die Drohnen mit angezeigt werden müssen, passieren würde.
Die Vorschriften (Flugbeschränkungsgebiete etc.) sind zu berücksichtigen - und nicht vergessen, dass der Pilot einen Drohnenführerschein und die Drohne die Plakette haben muss ...
Drohnen mit über 5 Kg Gesamtmasse bedürfen einer luftverkehrsrechtilichen Genehmigung und Aufstiegsgenehmigung ...
Weitere ausführliche Informationen und das Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtgeräten bzw. Drohnen in Berlin oder Brandenburg finden Sie auf den Internetseiten der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
www.lbv.brandenburg.de/3348.htm.
Für nähere Informationen wie zum Beispiel zum Thema Unterschreitung von Mindestflughöhen für Filmaufnahmen, Drohnennutzungen, Außenstarts- und Landungen oder die Genehmigungen von Luftfahrtveranstaltung wenden Sie sich bitte an die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LUBB).
Kenntnisnachweis / Drohnenführerschein