Sondernutzungserlaubnis Tiefbauamt
Für Nutzungen des Straßenlandes, die im Zusammenhang mit Filmaufnahmen stehen, ist im Regelfall eine Erlaubnis des Tiefbauamtes erforderlich. Diese ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht.
Folgendes ist unbedingt dem Antrag beizufügen:
- Adresse und Erreichbarkeit des Antragstellers
- genaue Angaben über geplante Drehzeit und Drehorte
- präzise Skizzen der Aufbauten, Parkflächen (genaue Meterangabe), Sperrungen etc.
- Filmtitel / Regisseur
- der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Drehbeginn gestellt werden.
Antragsformular Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
Für die Sondernutzung ist neben der Verwaltungsgebühr von 60 Euro pro Tag und Standort ein Entgelt zu entrichten; dieses beträgt pro Tag und Standort je 65 Euro .
Die Erlaubnis wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
- Das Befahren der Gehwege bzw. das Aufstellen der Kraftfahrzeuge hat stets so zu erfolgen, dass die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Verkehrs jederzeit gewährleistet ist.
- Für sämtliche Schäden an der Straßenbefestigung sowie für sämtliche Unfälle, die durch das Befahren mit den Fahrzeugen verursacht werden, haftet der Sondernutzer in vollem Umfang.
- Haus- und Ladeneingänge sowie Grundstückszuwege müssen jederzeit so zugänglich bleiben, dass Rettungs-, Brandschutz- und Sicherungsmaßnahmen nicht behindert werden.
- Das Straßengrün (Bäume, Sträucher, Rasen etc.) ist vor Beschädigungen zu schützen. Zwischen Fahrzeug und diesen Anlagen ist eine mind. 1,50 m breite befestigte Gehwegfläche freizulassen.
- Der Erlaubnisnehmer haftet ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden Berlin gegenüber für alle Schäden, welche Berlin im Zusammenhang mit der Sondernutzung der öffentlich-rechtlichen Sondernutzungserlaubnis entstehen. Im Zweifel gilt ein entstandener Schaden als durch den Erlaubnisnehmer verursacht.
- Erheben Dritte Anspruch gegen Berlin im Zusammenhang mit der Sondernutzung der öffentlich-rechtlichen Sondernutzungserlaubnis, so hat der Erlaubnisnehmer auf Verlangen Berlin freizustellen und die Vertretung Berlins in einem Rechtsstreit zu übernehmen.
Hinweis:
Eine Straßenlandsondernutzung ohne Sondernutzungserlaubnis erfüllt ebenso wie Verstöße gegen die Auflagen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden kann.