Ausnahmegenehmigung für Natur- und Landschaftsschutzgebiete erteilen die jeweils für das Motiv zuständigen Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke.
Folgendes ist unbedingt dem Antrag beizufügen:
- Adresse und Erreichbarkeit des Antragstellers
- Angabe der Drehzeit mit Drehbeginn / Drehende
- Übersichtskarte M 1:5000 bzw. Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung der benutzten Bereiche M 1:1000
- Drehbuchauszug ggf. mit Skizze
- Fahrzeugliste
- eingesetzte Technik
- Anzahl der Personen
- Filmtitel / Regisseur*in
Einreichfrist:
Der Antrag muss 4 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden (möglicherweise ist ein Ortstermin notwendig, oder es muss ein Ausweichtermin gefunden werden). Ein Telefongespräch vorab ist erwünscht.
Gebühr:
Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Umweltschutzgebührenverordnung richtet.
Die häufigsten Auflagen und Nebenbestimmungen sind:
- Es darf keine Vegetation beschädigt werden.
- Die Dreharbeiten dürfen nur auf Waldwegen stattfinden.
- Aufgrabungen oder Aufschüttungen dürfen nicht vorgenommen werden.
- Wenn es sich um Waldgebiete handelt, muss die privatrechtliche Genehmigung der Berliner Forsten eingeholt werden.
- Lärm und Feuer sind nicht gestattet.
Dreharbeiten sind nicht möglich in:
- Wasserschutzzonen
- nach Sonnenuntergang
- vor Sonnenaufgang
- in Gebieten, die bereits hohem Besucherdruck unterliegen