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Berlin

Für Dreharbeiten auf und unter Brücken ist im Regelfall eine Erlaubnis des Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Abteilung V - Tiefbau / Brücken- und Ingenieurbau / Erhaltung und Betrieb – V D  erforderlich. Diese ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht.

Der Antrag sollte mindestens 4 - 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden. Dies kann zunächst formlos per Mail geschehen. Dennoch sollten alle wichtigen Informationen "Wann? Wie? Wo? Wer? Was? ... " im Antrag enthalten sein.


Brandenburg

Anders als in Berlin, bedarf es im Land Brandenburg keiner gesonderten Genehmigung für Dreharbeiten auf Brücken.

Zuständige Ansprechpartner für Drehgenehmigungen auf öffentlichem Straßenland sind die jeweiligen unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg.