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Reisen und Transporte innerhalb der Europäischen Union (EU)

Für Reisen und Transporte innerhalb der Europäischen Union (EU) sind keine Zollvorschriften zu beachten.


Reisen und Transporte außerhalb der Europäischen Union (EU) ​​​​​​​

Außerhalb der EU ist zur Ein- und zur späteren Wiederausfuhr von Berufsausrüstungen ein Carnet A.T.A. - ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - erforderlich.
Es wird ausgestellt von den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) für alle Firmen und natürliche Personen, die im Kammerbereich ansässig sind (www.zoll.de).

Für bestimmte Waren, z.B. Waffen und Computer, ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesausfuhramt einzuholen. Auch die Ausfuhr von Tieren, die im Artenschutzabkommen genannt sind, ist genehmigungspflichtig.


Näheres zum Carnet A.T.A. der Industrie- und Handelskammern

Ein Carnet A.T.A ist ein von 75 Ländern, darunter alle Staaten der EU, vertraglich anerkanntes Zolldokument, das die Abfertigung bei einer vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Land im Rahmen des ATA-Übereinkommens vereinfacht und beschleunigt.

Die maximale Gültigkeit eines Carnets beträgt ein Jahr. Es kann nicht verlängert werden.
Mit dem Carnet A.T.A. können Waren, die nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden sollen, ohne Hinterlegung der ausländischen Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben und Steuern) eingeführt werden.
Nach den internationalen Abkommen sind Berufsausrüstungen, Warenmuster und Messegut zugelassen.
Für Berufsausrüstungen gelten jedoch einige Einschränkungen, über die die jeweilige IHK Auskünfte erteilt.
Das Carnet A.T.A. kann nicht eingesetzt werden für Dinge, die im Ausland verbleiben, wie Prospekte, Werbematerial oder Erfrischungen.
Für Güter, die im Ausland für Filmproduktionen verbraucht werden, müssen nachträglich die Einfuhrabgaben im jeweiligen Land entrichtet werden.
Für die Ausstellung eines Carnets A.T.A. sind Gebühren an die jeweilige IHK zu entrichten, sowie ein Versicherungsentgelt für eine Kautionsversicherung durch die Euler Hermes Deutschland AG. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Wert der im Carnet verzeichneten Waren.
Statt eines Carnets A.T.A. kann bei der Einfuhr auch eine Bürgschaft eines im Lande zugelassenen Zollbürgen als Sicherheit vorgelegt werden. Die Einfuhrabgaben sind dann beim Zollamt in bar zu hinterlegen.