Arbeitszeitenregelungen
Arbeitszeitregelung an Sonn- und Feiertagen
Laut Arbeitszeitgesetz Artikel 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden.
In Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landesämter.
In Berlin ist dies das:
Allerdings stellt das LAGetSI nur auf Wunsch gegen eine Gebühr eine Bestätigung für die besondere Ausnahmeregelung der für in Berlin ansässigen Filmproduktionsunternehmen aus. Denn in Berlin gilt folgende Regelung:
Genehmigungsfreie Arbeitnehmerbeschäftigung an Sonn- und Feiertagen in Berliner Filmproduktionsunternehmen
Gesetze / Apps / Formulare / Kontakte
- Arbeitszeitgesetz
- Tarifvertrag TV-FFS
- Arbeitszeitverstöße melden
- Überstundenapp für Filmschaffende
- LAGetSI - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheiten Berlin
- Kontakt: LAVG - Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
- Antragsformular Sonntagsarbeit für im Land Brandenburg ansässige Filmproduktionsfirmen
Ansprechpartner*innen: BBFC
Christiane Krone-Raab
Leiterin Berlin Brandenburg Film Commission (bbfc)
c.krone-raab@medienboard.deTel: +49 331 74387 31
Mob: +49 172 8533 838
Daniel Hasler
Berlin Brandenburg Film Commission
Service und LocationsTel: +49 331 74387 30
Mareike Hube
Berlin Brandenburg Film Commission
Service und LocationsTel: +49 331 74387 30
Sandra Bellin
Berlin Brandenburg Film Commission
ÖffentlichkeitsarbeitTel: +49 331 743 87 33