Berlin
Ausnahmegenehmigung für Natur- und Landschaftsschutzgebiete erteilen die jeweils für das Motiv zuständigen Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke.
Informationen zum Antrag
Der Antrag kann formlos per Email gestellt werden. Er sollte folgende Informationen beinhalten:
Einreichfrist
Der Antrag muss 4 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden - eventuell ist ein Ortstermin notwendig. Telefonische Absprache im Vorfeld ist erwünscht.
Gebühr
Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Umweltschutzgebührenverordnung richtet.
Auflagen und Nebenbestimmungen
Besonders geschützte Orte
Dreharbeiten sind nicht möglich in folgenden Gebieten:
Brandenburg
Dreharbeiten in Naturschutzgebieten und das Filmen seltener bedrohter Tierarten muss mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Brandenburg abgestimmt werden.
Ansprechpartner:innen