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Drehen in Natur- und Landschaftsschutz-
gebieten


Berlin

​​​​​Ausnahmegenehmigung für Natur- und Landschaftsschutzgebiete erteilen die jeweils für das Motiv zuständigen Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke.

Der Antrag kann formlos per Email gestellt werden. Er sollte folgende Informationen beinhalten: 

  • Adresse und Erreichbarkeit des Antragstellers
  • Angabe der Drehzeit mit Drehbeginn / Drehende
  • Übersichtskarte M 1:5000 bzw. Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung der benutzten Bereiche M 1:1000
  • Drehbuchauszug ggf. mit Skizze
  • Fahrzeugliste
  • eingesetzte Technik
  • Anzahl der Personen
  • Filmtitel / Regisseur:in

Der Antrag muss 4 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden  - eventuell ist ein Ortstermin notwendig. Telefonische Absprache im Vorfeld ist erwünscht. 

    Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Umweltschutzgebührenverordnung richtet.

      • Es darf keine Vegetation beschädigt werden.
      • Die Dreharbeiten dürfen nur auf Waldwegen stattfinden.
      • Aufgrabungen oder Aufschüttungen dürfen nicht vorgenommen werden.
      • Wenn es sich um Waldgebiete handelt, muss die privatrechtliche Genehmigung der Berliner Forsten eingeholt werden.
      • Lärm und Feuer sind nicht gestattet.

      Dreharbeiten sind nicht möglich in folgenden Gebieten: 

      • Wasserschutzzonen
      • nach Sonnenuntergang
      • vor Sonnenaufgang
      • in Gebieten, die bereits hohem Besucherdruck unterliegen

      Brandenburg

      Dreharbeiten in Naturschutzgebieten und das Filmen seltener bedrohter Tierarten muss mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Brandenburg abgestimmt werden.