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Drehen in Natur- und Landschaftsschutz-
gebieten


Berlin

​​​​​Ausnahmegenehmigung für Natur- und Landschaftsschutzgebiete erteilen die jeweils für das Motiv zuständigen Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke.

    • Adresse und Erreichbarkeit des Antragstellers
    • Angabe der Drehzeit mit Drehbeginn / Drehende
    • Übersichtskarte M 1:5000 bzw. Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung der benutzten Bereiche M 1:1000
    • Drehbuchauszug ggf. mit Skizze
    • Fahrzeugliste  
    • eingesetzte Technik
    • Anzahl der Personen
    • Filmtitel / Regisseur:in

    Der Antrag muss 4 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden  - eventuell ist ein Ortstermin notwendig. Telefonische Absprache im Vorfeld ist erwünscht. 

      Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Umweltschutzgebührenverordnung richtet.

        • Es darf keine Vegetation beschädigt werden.
        • Die Dreharbeiten dürfen nur auf Waldwegen stattfinden.
        • Aufgrabungen oder Aufschüttungen dürfen nicht vorgenommen werden.
        • Wenn es sich um Waldgebiete handelt, muss die privatrechtliche Genehmigung der Berliner Forsten eingeholt werden.
        • Lärm und Feuer sind nicht gestattet.

        Dreharbeiten sind nicht möglich in folgenden Gebieten: 

        • Wasserschutzzonen
        • nach Sonnenuntergang
        • vor Sonnenaufgang
        • in Gebieten, die bereits hohem Besucherdruck unterliegen

        Brandenburg

        Dreharbeiten in Naturschutzgebieten und das Filmen seltener bedrohter Tierarten muss mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Brandenburg abgestimmt werden.