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Drehen auf Flughäfen

Der zentrale Verkehrsflughafen für Berlin und Brandenburg ist der BER Flughafen Berlin Brandenburg. Dieser wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) verwaltet.

Drehgenehmigungsanfragen stellen Sie bitte an die dortige Unternehmenskommunikation.  ​​​​​​

Film- und Fotoarbeiten sind bei entsprechendem Vorlauf grundsätzlich realisierbar.

Es ist zwischen öffentlichem Bereich und Sicherheitsbereich sowie zwischen aktueller Berichterstattung und kommerziellen Film- und Fotoarbeiten zu unterscheiden. 

  • Zum öffentlichen Bereich zählen 
    das Terminal mit den Abfertigungsanlagen, die Vorfahrt und - sofern geöffnet – die Besucherterrasse.
     
  • Zum Sicherheitsbereich zählen
    u. a. das Vorfeld, Abflug- und Wartebereiche, Fluggastbrücken und Hangaranlagen. Dort sind Dreharbeiten oder Fotoaufnahmen nur stark eingeschränkt und mit großem Vorlauf möglich. Sicherheitseinrichtungen, -personal oder -prozesse dürfen generell nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Motive in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der FBB fallen. Über Dreharbeiten im Flugzeug entscheiden die jeweiligen Fluggesellschaften, der Tower wird von der Deutschen Flugsicherung betrieben, die Passagier- und Frachtabfertigung erfolgt durch Abfertigungsgesellschaften. Dreharbeiten beim Zoll oder der Bundespolizei müssen auch durch die jeweiligen Behörden genehmigt werden. Das heißt, die Entscheidung treffen mehrere Unternehmen. Die FBB übernimmt gegebenenfalls die Vermittlung der Kontakte bzw. hilft bei der Koordination.  

Der im November 2020 stillgelegte Flughafen Tegel ist noch bis Mai 2021 offiziell Flughafen und wird bis dahin weiterhin von der FBB verwaltet. 
Dreharbeiten sind derzeit nicht möglich! 
Ab Mai 2021 soll auf dem 500 ha großen Areal dann ein Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien, das Berlin TXL – The Urban Tech Republic, ein neues Wohnviertel (das Schumacher Quartier) sowie ein 200 ha großer Landschaftsraum entstehen. Ab Mai 2021 ist dann die Tegel Projekt GmbH zuständig. 

Der ehemalige Flughafen Tempelhof, ist mit seiner historischen Kulisse sicher auch für so manche Flughafenszene interessant. Er eignet sich dafür jedoch nur bedingt, da es keine Möglichkeit gibt, Flugzeuge auf das ehemalige Rollfeld zu bringen und inzwischen alle Flughafen-Anlagen aus den Gebäuden entfernt wurden. Ansprechpartner und Genehmigungsgeber für das Gebäude ist die Tempelhof Projekt GmbH. Das ehemalige Rollfeld (Tempelhofer Feld) wird von der Grün Berlin GmbH verwaltet. 

Neben den großen Verkehrsflughäfen, bietet das Land Brandenburg noch einige Sport- und Wirtschaftsflughäfen, auf denen Drehanfragen oft auch kurzfristig zu realisieren sind.
Sie finden diese in unserer Motivdatenbank unter Flughäfen.


Drehen auf Bahnhöfen und in Zügen des Fern- und Regionalverkehrs sowie in der Berliner S-Bahn

Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände bedürfen einer Genehmigung  durch die DB-Konzernpressestelle.

Die Berliner S-Bahn gehört ebenfalls zur Deutschen Bahn.
Dreharbeiten in der Berliner S-Bahn sind folglich auch bei der Deutschen Bahn zu beantragen. 

Die Bahn unterhält im Internet auch eine eigene Bilddatenbank:

 

Neben der Deutschen Bahn gibt es auch private Bahnbetreiber wie die ODEG. Für Drehgenehmigungen können Sie sich an die dortige Pressestelle wenden. 

Produktionen, die historische Züge und/oder historische Zug- und Bahnfahrten benötigen, könnten sich an folgende Anbieter wenden, wie z.B.: 

Auf Studio Babelsberg Gelände steht ein Original Berliner S-Bahn / U-Bahn Set als Drehkulisse zur Verfügung und kann angemietet werden. Die Kulisse kann auch problemlos zu einem Regionalzug umgebaut werden.
Bitte wenden Sie sich an die Studio Babelsberg AG.

Historische S-Bahn e.V.

Drehen in der U-Bahn und auf ihren Bahnhöfen

Für Dreharbeiten in der U-Bahn und in den Bahnhofsbereichen (inkl. Treppen, Übergänge und Bahnsteigen) muss immer eine Genehmigung beantragt werden. Erteilt werden diese von der BVG-Pressestelle. Die Pressetelle ihrerseits hält Rücksprache mit dem Fachbereich U-Bahn. Sämtliche Dreharbeiten mit und in der U-Bahn werden von Fachpersonal der BVG begleitet. Das geschieht zum Schutz der Dreharbeiten und zum Schutz der Fahrgäste. Die Kosten für das Sicherheitspersonal sind von der Produktion zu tragen. Sollten die Dreharbeiten aufwendig sein, ist es zwingend notwendig sehr frühzeitig mit der BVG Kontakt aufzunehmen. Aufgrund von hohem Fahrgastaufkommen und fehlenden Zug- und Personalkapazitäten ist es der BVG nicht möglich, Sonderzüge oder Waggons zur Verfügung zu stellen. Hier bedarf es eine sehr langen Vorbereitung und Abstimmung.   
Die BVG hilft bei historischen Aufnahmen mit einer Fachberatung und vermittelt Kontakte zu Vereinen, die sich mit der U-Bahn-Geschichte beschäftigen.

Ausführliche Informationen zu der Berliner U-Bahn, etc. erhalten Sie auf der Website der BVG.

Ausführliche Informationen zur U-Bahn und zum Liniennetz erhalten Sie auf der Website der BVG.

In Brandenburg gibt es keine U-Bahn, dafür steht auf dem Studio Babelsberg Gelände ein Original Berliner S-Bahn / U-Set als Drehkulisse zur Verfügung und kann angemietet werden.
Bitte wenden Sie sich an die Studio Babelsberg AG.


Drehen in Linienbussen

Das Berliner Omnibusnetz wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) - Unternehmensbereich Omnibusse betrieben.
Der Fuhrpark der BVG besteht aus Doppeldeckerbussen, Eindeckerbussen, Gelenkbussen und diversen Sondermodellen.
Der Omnibusbetrieb der BVG verfügt über 9 Betriebshöfe zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge.

Für Dreharbeiten muss eine Genehmigung bei der BVG-Pressestelle beantragt werden.

Informationen zu Drehgenehmigungen und das Antragsformular gibt es unter folgendem Link:

Website der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Infos zu Drehgenehmigungen

Ausführliche Informationen zu Omnibussen und dem Buslinienverlauf der BVG, etc. erhalten Sie auf der Website der BVG.

Der normale Betrieb darf durch Dreharbeiten nicht gestört werden, da die BVG ihre vorrangige Aufgabe in der Beförderung von Fahrgästen sieht. Die Verkehrssicherheit der Fahrgäste und des Fahrers darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden.
Zum Drehen auf öffentlichen Straßen müssen ggf. zusätzliche Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt werden - vergl. Drehen auf öffentlichen Straßen.

Projekte, die ein Negativimage für die BVG bewirken können, werden nicht genehmigt.
Filmaufnahmen während Großveranstaltungen in Berlin werden wegen des zu erwartenden hohen Fahrgastaufkommens im allgemeinen nicht bewilligt.

Genehmigungsfristen

Die Genehmigungsfrist für Dreharbeiten beträgt in der Regel 14 Tage - für Aktuelles und Dokumentarisches im kleinen Team auch weniger.
Für historische Aufnahmen und sehr aufwändige Aufnahmen, für die fachliche Beratung benötigt wird, verlängert sich die Frist auf 4 bis 6 Wochen.

Kosten

Die Kosten sind vom Projekt abhängig und werden im Einzelfall nach Aufwand kalkuliert.
Ein Bus kostet pro Stunde ca. 50,00 €. Zuzüglich wird der Fahrer für mindestens drei Stunden mit An- und Abfahrt berechnet.
Haltestellenverlegungen, das Einrichten außerplanmäßiger Haltestellen oder ggf. die Umleitung von Buslinien, die von Dreharbeiten betroffen sind, werden nach Kilometern berechnet.
Einen Kostenvoranschlag der BVG erhält der Antragsteller vorab.

Die BVG hilft bei historischen Aufnahmen mit einer Fachberatung und vermittelt Kontakte zu Vereinen, die sich mit der Geschichte der Berliner Omnibusbetriebe beschäftigen.
Auf dem Gelände der Betriebshöfe entscheidet der jeweilige Betriebshofmanager über eine Drehgenehmigung, auf öffentlichen Straßen die Zentralstelle des BVG-Unternehmensbereichs Omnibusse.

Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kooperieren aktuell 38 öffentliche und private Verkehrsunternehmen der Region miteinander, um die Attraktivität des Nahverkehrs stetig zu erhöhen.

Drehgenehmigungen erhalten sie von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, mit dem sie drehen wollen.

Zuständig ist die jeweilige Pressestelle. 

Hier ein Überblick über die städtischen und regionalen Liniennetze und über das Angebot PlusBus der das Schienennetz mit Bussen in der Qualität des Bahnverkehrs von früh bis spät ergänzt. Die Grundgedanken des PlusBus-Konzeptes sind: eine direkte, schnelle Linienführung sowie die Verbindung von regionalen Zentren. Die weiteren Kriterien werden 

hier 

näher erläutert.

Drehen in Straßenbahnen

Das Berliner Straßenbahnnetz wird betrieben von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) - Unternehmensbereich Straßenbahn (Tram). Es hat eine Gesamtlänge von 359 km.

Der Straßenbahnbetrieb der BVG verfügt über Betriebshöfe zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge, auf denen auch Fahrszenen und Stunts gedreht werden können, sowie über eine Netzleitstelle mit modernster Technik zur zentralen Überwachung des gesamten Fahrbetriebes, die ebenfalls für Filmaufnahmen zur Verfügung gestellt werden kann.

Ansprechpartner für Drehgenehmigungen

Für Dreharbeiten muss eine Genehmigung bei der BVG-Pressestelle beantragt werden.
Die BVG hilft bei historischen Aufnahmen und technisch schwierigen Drehs mit einer Fachberatung und vermittelt Kontakte zu Vereinen, die sich mit der Geschichte der Berliner Straßenbahn beschäftigen.

Informationen zu Drehgenehmigungen und das Antragsformular gibt es unter folgendem Link:

Ausführliche Informationen zu Straßenbahnen und zum Straßenbahnliniennetz der BVG, etc. erhalten Sie auf der Website der BVG.


Beim Drehen zu beachten:

Der normale Betrieb darf durch Dreharbeiten nicht gestört werden, da die BVG ihre vorrangige Aufgabe in der Beförderung von Fahrgästen sieht. Die Verkehrssicherheit der Fahrgäste und des Fahrers im laufenden Betrieb darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden.

In der Zeit von 01:00 bis 05:00 Uhr nachts sind Aufnahmen im gesamten Streckenbereich möglich. Zum Drehen auf öffentlichen Straßen müssen ggf. zusätzliche Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt werden - vergl. Drehen auf öffentlichen Straßen.
Das Streckennetz ist digitalisiert vorhanden und kann für den planerischen Gebrauch nach Absprache ausgehändigt werden.
Filmaufnahmen während Großveranstaltungen in Berlin werden wegen des zu erwartenden hohen Fahrgastaufkommens im allgemeinen nicht bewilligt.
Projekte, die ein Negativimage für die BVG bewirken können, werden nicht genehmigt.

Drehen auf Betriebshöfen der Straßenbahn - Berlin

Für Projekte, die nicht im laufenden Betrieb realisiert werden können, stellt die BVG gerne ihre Betriebshöfe zur Verfügung und berät zur technischen Umsetzung auch schwieriger Szenen.
Im Betriebshof Marzahn kann auf einem Abbremsgleis fahrplanunabhängig gedreht werden, auch Notbremsungen sind dort möglich.
Fahraufnahmen mit Darstellern als Zugführer sind realisierbar, ebenso wie  Stunts. Für letztere muss ein Storyboard eingereicht werden.
Technische Geräte und Fahrzeuge können angemietet werden. Umbauten von Fahrzeugen sind bei Kostenübernahme möglich.

In der Netzleitstelle der Straßenbahn können auch Szenen realisiert werden, die nichts mit dem Thema Straßenbahn zu tun haben, wie etwa Kraftwerks- oder Polizeiüberwachungszentralen, etc..

Brandenburg: 

Folgende Städte im Land Brandenburg verfügen über Strassenbahnen in ihrem öffentlichen Nahverkehrsangebot: 

  • Brandenburg an der Havel - 
    Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel

    In der Stadt Brandenburg an der Havel verkehrt seit dem 1. April 1911 eine elektrisch Straßenbahn. Heutzutage existieren drei Linien, das Netz ist meterspurig und hat eine Streckenlänge von 17,65 Kilometern. 
    Zudem gibt es ein Straßenbahnmuseum
     
  • Cottbus -
    Cottbusverkehr GmbH

    Die Straßenbahn Cottbus ist seit dem Jahr 1903 das Rückgrat des Öffentlichen Personennahverkehrs in Cottbus. Das Streckennetz wird derzeit (Stand: Dezember 2016) von vier (am Wochenende drei) Straßenbahnlinien bedient, die auf einem Streckennetz von 35,3 Kilometern Länge verkehren. Dabei werden insgesamt 49 Haltestellen bedient. Hierfür stehen aktuell 21 teilniederflurige Straßenbahnen, alle vom Typ Tatra KTNF6 zur Verfügung.
     
  • Frankfurt (Oder) -
    Stadtverkehrsgesellschaft mbh Frankfurt (Oder)

    Die Straßenbahn Frankfurt (Oder) verkehrt seit 1898 als elektrische Straßenbahn in der brandenburgischen Stadt Frankfurt (Oder). Auf einem meterspurigen Streckennetz von etwa 19,5 Kilometern Länge verkehren drei Haupt- und zwei Verstärkungslinien.
     
  • Potsdam -
    Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

    Die Straßenbahn Potsdam ist der wichtigste Träger des öffentlichen Nahverkehrs in Potsdam. Vorläufer war die Pferdebahn seit dem Jahr 1880, elektrische Straßenbahnen fahren seit 1907. 
     
  • Schöneiche bei Berlin -
    Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH

    Die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn bei Berlin ist eine Überlandstraßenbahn östlich in und von Berlin. Ihre einzige Strecke ist 14,1 Kilometer lang und wird von der Linie 88 bedient, sie führt vom S-Bahnhof Berlin-Friedrichshagen über Schöneiche bei Berlin nach Rüdersdorf bei Berlin. 
     
  • Strausberg -
    Strausberger Eisenbahn GmbH

    Strausberger Eisenbahn, bis 1920 Strausberger Kleinbahn, ist der Name eines östlich von Berlin gelegenen Straßenbahn-Betriebs in der brandenburgischen Stadt Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland. 
     
  • Woltersdorf -
    Woltersdorfer Straßenbahn GmbH

    Die Straßenbahn Woltersdorf ist eine normalspurige Überlandstraßenbahn. Sie verkehrt am östlichen Stadtrand von Berlin und verbindet den Bahnhof Berlin-Rahnsdorf mit der im Landkreis Oder-Spree gelegenen brandenburgischen Gemeinde Woltersdorf.