Drehen auf Flughäfen
BER Flughafen Berlin Brandenburg
Drehgenehmigungsanfragen stellen Sie bitte an die dortige Unternehmenskommunikation.
Film- und Fotoarbeiten sind bei entsprechendem Vorlauf grundsätzlich realisierbar.
Es ist zwischen öffentlichem Bereich und Sicherheitsbereich sowie zwischen aktueller Berichterstattung und kommerziellen Film- und Fotoarbeiten zu unterscheiden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Motive in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der FBB fallen. Über Dreharbeiten im Flugzeug entscheiden die jeweiligen Fluggesellschaften, der Tower wird von der Deutschen Flugsicherung betrieben, die Passagier- und Frachtabfertigung erfolgt durch Abfertigungsgesellschaften. Dreharbeiten beim Zoll oder der Bundespolizei müssen auch durch die jeweiligen Behörden genehmigt werden. Das heißt, die Entscheidung treffen mehrere Unternehmen. Die FBB übernimmt gegebenenfalls die Vermittlung der Kontakte bzw. hilft bei der Koordination.
Ehemaliger Flughafen Tegel
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Tegel kann nur teilweise gedreht werden: Nähere Informationen, Ansprechpartner:innen sowie Motivbilder für Dreharbeiten gibt es hier:
Ehemaliger Flughafen Tempelhof
Der ehemalige Flughafen Tempelhof, ist mit seiner historischen Kulisse sicher auch für so manche Flughafenszene interessant. Er eignet sich dafür jedoch nur bedingt, da es keine Möglichkeit gibt, Flugzeuge auf das ehemalige Rollfeld zu bringen und inzwischen alle Flughafen-Anlagen aus den Gebäuden entfernt wurden. Ansprechpartner und Genehmigungsgeber für das Gebäude ist die Tempelhof Projekt GmbH. Das ehemalige Rollfeld (Tempelhofer Feld) wird von der Grün Berlin GmbH verwaltet.
Sport- und Wirtschaftsflughäfen
Neben den großen Verkehrsflughäfen, bietet das Land Brandenburg noch einige Sport- und Wirtschaftsflughäfen, auf denen Drehanfragen oft auch kurzfristig zu realisieren sind.
Sie finden diese in unserer Motivdatenbank unter Flughäfen.
Drehen auf Bahnhöfen und in Zügen des Fern- und Regionalverkehrs sowie in der Berliner S-Bahn
Drehen auf DB Gelände und in DB Zügen und der zur deutsche Bahn gehörenden S-Bahn
Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände bedürfen einer Genehmigung durch die DB-Konzernpressestelle.
Die Berliner S-Bahn gehört ebenfalls zur Deutschen Bahn.
Dreharbeiten in der Berliner S-Bahn sind folglich auch bei der Deutschen Bahn zu beantragen.
Die Bahn unterhält im Internet auch eine eigene Bilddatenbank:
Private Bahnbetreiber (z.B. ODEG)
Neben der Deutschen Bahn gibt es auch private Bahnbetreiber wie die ODEG. Für Drehgenehmigungen können Sie sich an die dortige Pressestelle wenden.
Produktionen, die historische Züge und/oder historische Zug- und Bahnfahrten benötigen, könnten sich an folgende Anbieter wenden, wie z.B.:
Studiokulisse: variables Set (je nach Bedarf) Berliner S-und U-Bahn / sowie Regionalzug
Auf Studio Babelsberg Gelände steht ein Original Berliner S-Bahn / U-Bahn Set als Drehkulisse zur Verfügung und kann angemietet werden. Die Kulisse kann auch problemlos zu einem Regionalzug umgebaut werden.
Bitte wenden Sie sich an die Studio Babelsberg AG.
Drehen in der U-Bahn und auf ihren Bahnhöfen
Berlin
Für alle Dreharbeiten muss eine Genehmigung bei der BVG-Pressestelle beantragt werden.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Pressestelle
www.bvg.de/de/unternehmen/medienportal
Informationen zu Drehgenehmigungen und das Antragsformular gibt es unter folgendem Link: Foto-/ Drehanfragen | BVG
Für Dreharbeiten in der U-Bahn und in den Bahnhofsbereichen (inkl. Treppen, Übergänge und Bahnsteigen) muss immer eine Genehmigung beantragt werden. Erteilt werden diese von der BVG-Pressestelle. Die Pressestelle ihrerseits hält Rücksprache mit dem Fachbereich U-Bahn. Sämtliche Dreharbeiten mit und in der U-Bahn werden von Fachpersonal der BVG begleitet. Das geschieht zum Schutz der Dreharbeiten und zum Schutz der Fahrgäste. Die Kosten für das Sicherheitspersonal sind von der Produktion zu tragen. Sollten die Dreharbeiten aufwendig sein, ist es zwingend notwendig, sehr frühzeitig mit der BVG Kontakt aufzunehmen. Aufgrund von hohem Fahrgastaufkommen und begrenzten Zug- und Personalkapazitäten ist es der BVG bis auf Weiteres nicht möglich, Sonderzüge oder Waggons zur Verfügung zu stellen. Hier bedarf es eine sehr lange Vorbereitung und Abstimmung.
Die BVG hilft bei historischen Aufnahmen mit einer Fachberatung und vermittelt Kontakte zu Vereinen, die sich mit der U-Bahn-Geschichte beschäftigen.
Brandenburg
In Brandenburg gibt es keine U-Bahn, dafür steht auf dem Studio Babelsberg Gelände ein Original Berliner S-Bahn / U-Set als Drehkulisse zur Verfügung und kann angemietet werden.
Bitte wenden Sie sich an die Studio Babelsberg AG.
Drehen in Linienbussen
Berlin
Für alle Dreharbeiten muss eine Genehmigung bei der BVG-Pressestelle beantragt werden.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Pressestelle
www.bvg.de/de/unternehmen/medienportal
Informationen zu Drehgenehmigungen und das Antragsformular gibt es unter folgendem Link: Foto-/ Drehanfragen | BVG
Das Berliner Omnibusnetz wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) - Unternehmensbereich Omnibusse betrieben. Der Fuhrpark der BVG umfasst Elektro-Eindeckerbusse, Elektro-Gelenkbusse sowie Diesel-Doppeldeckerbusse, Eindeckerbusse und Gelenkbusse.
Für Dreharbeiten gelten besondere Rahmenbedingungen, um den regulären Betrieb und die Sicherheit der Fahrgäste sowie des Fahrpersonals jederzeit zu gewährleisten. Die BVG hat die vorrangige Aufgabe, ihre Fahrgäste zuverlässig ans Ziel zu bringen – Dreharbeiten dürfen diesen Ablauf daher nicht beeinträchtigen.
Aufnahmen im regulären Linieneinsatz sind nicht zulässig. Dreharbeiten erfolgen ausschließlich in eigens angemieteten Fahrzeugen mit entsprechendem Fahrpersonal und Kompassausstattung. Die Anmietung eines Busses inklusive Fahrpersonal ist eine Einzelfallentscheidung, die mit Bereichsleitung, Vorstand, Veranstaltungsteam und Pressestelle abgestimmt werden muss. Projekte, die ein negatives Image für die BVG erzeugen könnten, werden nicht genehmigt.
Die Genehmigungsfrist für Dreharbeiten beträgt in der Regel 21 Tage; für aktuelle oder dokumentarische Projekte mit kleinem Team kann sie kürzer ausfallen. Für historische oder besonders aufwändige Aufnahmen, die fachliche Beratung erfordern, verlängert sich die Frist auf vier bis sechs Wochen. Der Bereich Omnibus erteilt keine Genehmigung für das Benutzen von Sonderfahrstreifen (Busspur) dies liegt bei den zuständigen Senatsbehörden.
Die Kosten werden projektabhängig nach Aufwand kalkuliert. Dies gilt sowohl für die Anmietung eines Busses mit Fahrpersonal als auch für Haltestellenverlegungen, das Einrichten außerplanmäßiger Haltestellen oder Umleitungen von betroffenen Linien. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine der BVG-Filmhaltestellen zu den gültigen Konditionen zu mieten. Ein Kostenvoranschlag wird dem Antragsteller vorab zur Verfügung gestellt.
Die BVG unterstützt Filmteams bei historischen Aufnahmen und technisch anspruchsvollen Drehs durch fachliche Beratung und vermittelt Kontakte zu Vereinen, die sich mit der Geschichte der Berliner Omnibusbetriebe beschäftigen. Ausführliche Informationen zu Omnibussen und dem Liniennetz finden Sie auf der Website der BVG.
Brandenburg
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kooperieren aktuell 38 öffentliche und private Verkehrsunternehmen der Region miteinander, um die Attraktivität des Nahverkehrs stetig zu erhöhen.
Drehgenehmigungen erhalten sie von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, mit dem sie drehen wollen.
Zuständig ist die jeweilige Pressestelle.
Hier ein Überblick über die städtischen und regionalen Liniennetze und über das Angebot PlusBus der das Schienennetz mit Bussen in der Qualität des Bahnverkehrs von früh bis spät ergänzt. Die Grundgedanken des PlusBus-Konzeptes sind: eine direkte, schnelle Linienführung sowie die Verbindung von regionalen Zentren. Die weiteren Kriterien werden hier näher erläutert.
Drehen in Straßenbahnen
Berlin
Für alle Dreharbeiten muss eine Genehmigung bei der BVG-Pressestelle beantragt werden.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Pressestelle
www.bvg.de/de/unternehmen/medienportal
Informationen zu Drehgenehmigungen und das Antragsformular gibt es unter folgendem Link: Foto-/ Drehanfragen | BVG
Das Berliner Straßenbahnnetz wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) - Unternehmensbereich Straßenbahn (Tram) betrieben und erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 359 Kilometern. Für Dreharbeiten im Umfeld der Straßenbahn gelten besondere Rahmenbedingungen, um den regulären Betrieb und die Sicherheit der Fahrgäste sowie des Fahrpersonals jederzeit zu gewährleisten. Die BVG hat die vorrangige Aufgabe, ihre Fahrgäste zuverlässig ans Ziel zu bringen – Dreharbeiten dürfen diesen Ablauf daher nicht beeinträchtigen.
Tendenziell sind Aufnahmen in den frühen Morgenstunden zwischen etwa 01:00 und 05:00 Uhr mit weniger Einschränkungen möglich, da der Verkehr auf vielen Linien in dieser Zeit ruht. Eine Ausnahme bilden die Linien mit einem „M“ vor der Liniennummer, die rund um die Uhr verkehren. Für Drehs auf öffentlichen Straßen sind gegebenenfalls zusätzliche Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich.
Das Streckennetz liegt digitalisiert vor und kann nach Absprache für die Planung zur Verfügung gestellt werden.
Während großer Veranstaltungen in Berlin werden Dreharbeiten aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens in der Regel nicht genehmigt. Projekte, die ein negatives Image für die BVG erzeugen könnten, werden ebenfalls nicht zugelassen.
Die BVG unterstützt Filmteams bei historischen Aufnahmen und technisch anspruchsvollen Drehs durch fachliche Beratung und vermittelt Kontakte zu Vereinen, die sich mit der Geschichte der Berliner Straßenbahn beschäftigen. Ausführliche Informationen zu den Straßenbahnen und dem Liniennetz finden Sie auf der Website der BVG.
Brandenburg
Brandenburg:
Folgende Städte im Land Brandenburg verfügen über Strassenbahnen in ihrem öffentlichen Nahverkehrsangebot:
Ansprechpartner:innen