Berlin
Bei Dreharbeiten auf und unter Brücken ist der Antrag auf Sondernutzung immer auch an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung Tiefbau Bereich Brücken / Ingenieurbau zu schicken. Dieser ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht.
Der Antrag sollte mindestens 4 - 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden. Dies kann zunächst formlos per Mail geschehen. Dennoch sollten alle wichtigen Informationen "Wann? Wie? Wo? Wer? Was? ... " im Antrag enthalten sein.
Auch bei kleinen Dreharbeiten wie dem Mini-Team ist das Brückenamt über das Mini-Team-Formular zu informieren. Der Vorlauf von mind. 2 Wochen sollte dabei nicht unterschritten werden.
Bei Dreharbeiten über Schienen, bei denen die Kamera über das Geländer hinaus platziert wird, ist eine Genehmigung der Deutschen Bahn (Link: Online-Antrag für Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn) einzuholen.
Brandenburg
Anders als in Berlin, bedarf es im Land Brandenburg keiner gesonderten Genehmigung für Dreharbeiten auf Brücken.
Zuständige Ansprechpartner für Drehgenehmigungen auf öffentlichem Straßenland sind die jeweiligen unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner:innen Drehgenehmigung