Berlin
Für Dreharbeiten auf und unter Brücken ist im Regelfall eine Erlaubnis der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung Tiefbau Bereich Brücken / Ingenieurbau erforderlich. Diese ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht.
Der Antrag sollte mindestens 4 - 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden. Dies kann zunächst formlos per Mail geschehen. Dennoch sollten alle wichtigen Informationen "Wann? Wie? Wo? Wer? Was? ... " im Antrag enthalten sein.
Brandenburg
Anders als in Berlin, bedarf es im Land Brandenburg keiner gesonderten Genehmigung für Dreharbeiten auf Brücken.
Zuständige Ansprechpartner für Drehgenehmigungen auf öffentlichem Straßenland sind die jeweiligen unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner:innen Drehgenehmigung