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Grundsätzliches

Dreharbeiten in Forsten sind im Vorfeld mit der zuständigen Forstbehörde und dem jeweiligen Waldeigentümer abzustimmen. Große Teile in Berlin und Brandenburg befinden sich im Besitz des jeweiligen Landes.


Berlin

Drehgenehmigungen in Forsten werden durch die jeweils zuständigen Forstämter erteilt. Mit ihnen bzw. den von ihnen benannten Revierförstereien sind auch konkrete Dreharbeiten vor Ort abzustimmen. Allgemeine Beratung zu Motiven sind beim Landesforstamt Berlin zu erhalten.


Brandenburg

Die Genehmigung für Dreharbeiten in Brandenburgs Wäldern erteilt der Landesbetrieb Forst in Absprache mit den jeweiligen Betriebsteilen (ehemals Forstämter).

Der zentrale Landesbetrieb Forst Brandenburg kann auch Auskunft über die richtigen Ansprechpartner privater Wälder geben.

Für das Filmen seltener und bedrohter Tierarten muss eine Genehmigung der Artenschutzbehörde, Referat Ö1, Abteilung Naturschutz des Landesumweltamtes Brandenburg eingeholt werden.