Berlin
Ausnahme nach §46 (2) der StVO erteilt die Zentrale Straßenverkehrsbehörde.
Blaulichtfahrten werden grundsätzlich nur in abgesperrten Bereichen genehmigt.
Bitte beantragen Sie die Blaulichtfahrt über das Formular:
Die Streckenführung der Blaulichtfahrt ist in den Verkehrszeichenplan (VZP) einzutragen.
Gebühren:
Brandenburg
Blaulichtfahrten sind grundsätzlich nur in abgesperrten Bereichen zulässig und benötigen keine gesonderte Genehmigung.
Ansprechpartner:innen