Berlin
Ausnahme nach §46 (2) der StVO erteilt das Filmbüro der Zentrale Straßenverkehrsbehörde.
Blaulichtfahrten werden grundsätzlich nur in abgesperrten Bereichen genehmigt.
Bitte beantragen Sie die Blaulichtfahrt über das Formular:
Gebühren:
Brandenburg
Blaulichtfahrten sind grundsätzlich nur in abgesperrten Bereichen zulässig und benötigen keine gesonderte Genehmigung.
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