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Berlin

Ausnahme nach §46 (2) der StVO erteilt das Filmbüro der Zentralen Straßenverkehrsbehörde.

Blaulichtfahrten werden grundsätzlich nur in abgesperrten Bereichen genehmigt.

Bitte beantragen Sie die Blaulichtfahrt über das Formular:

Die Streckenführung der Blaulichtfahrt ist in den Verkehrszeichenplan (VZP) einzutragen. 

Gebühren:

  • im Einzelfall: 40,00 Euro
  • Filmvorhaben mit mehreren Örtlichkeiten: 60,00 Euro
     

 

 


Brandenburg

Blaulichtfahrten sind grundsätzlich nur in abgesperrten Bereichen zulässig und benötigen keine gesonderte Genehmigung.