Grundsätzliches
Das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen darf nur dann erkennbar sein, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt. Deshalb kann es erforderlich sein, beim Dreh mit Fahrzeugen Spielkennzeichen zu verwenden.
Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.
Arten von Spielkennzeichen
Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.
Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand einer Kfz-Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Telefonischer, Fax- oder Email-Kontakt sind möglich. Jede Kfz-Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren, d.h. die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "B".
(Kosten in Berlin: 12,80 EUR je Kennzeichen aus dem Bestand der Kfz-Zulassungsbehörde)
Ausnahmegenehmigung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 76 Abs.1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist formlos schriftlich - per Email oder Fax - an das zuständige Amt zu stellen:
Folgende Angaben sind dabei zu machen:
Hinweis:
Das jeweilige Fahrzeug muss grundsätzlich zugelassen sein. Fahrten unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt. Im Einzelfall kann die Verwendung eines roten (Händler-) Kennzeichens zugelassen werden, auch wenn solche Fahrten generell nicht als zulässige Verwendung im Sinne des § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) angesehen werden können.
Kosten in Berlin:
Zahlungsmodus:
Bearbeitungszeit in Berlin:
Ansprechpartner:innen Berlin
Ansprechpartner:innen Brandenburg
KFZ | Ort |
---|---|
ANG FRW LIB BAR BSK BEL PM BER BRB CA CB DS LDS EW EH EE FI FOR FF FW GRS GUB HVL HZ JB KW KY LN LDS LUK MOL NAU NP LOS OR OHV OPR PER P PZ PR PK RN SDT SEE SFB OSL SPN SPB SRB TF TP UM WK ZS | Angermünde Bad Freienwalde Bad Liebenwerda Barnim Beeskow Belzig Belzig – Potsdam-Mittelmark Bernau bei Berlin Brandenburg Calau Cottbus Dahme-Spreewald Dahme-Spreewald Eberswalde Eisenhüttenstadt Elbe-Elster Finsterwalde Forst Frankfurt/Oder Fürstenwalde Gransee Guben Havelland Herzberg Jüterbog Königs-Wusterhausen Kyritz Lübben Luckau Luckenwalde Märkisch-Oderland Nauen Neuruppin Oder-Spree-Kreis Beeskow Oranienburg Oranienburg Oberhavel Ostprignitz-Ruppin Perleberg Potsdam Prenzlau Prignitz / Perleberg Pritzwalk Rathenow Schwedt/Oder Seelow Senftenberg Senftenberg – Oberspreewald-Lausitz Spree-Neiße Spremberg Strausberg Teltow-Fläming Templin/Uckermark Uckermark Wittstock Zossen |