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Grundsätzliches

Das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen darf nur dann erkennbar sein, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt. Deshalb kann es erforderlich sein, beim Dreh mit Fahrzeugen Spielkennzeichen zu verwenden.

Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.


Arten von Spielkennzeichen

  • Vollständig fiktives Kennzeichen

Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.

  • Spielkennzeichen mit realem Bezug

Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand einer Kfz-Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Telefonischer, Fax- oder Email-Kontakt sind möglich. Jede Kfz-Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren, d.h. die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "B".
(Kosten in Berlin: 12,80 EUR je Kennzeichen aus dem Bestand der Kfz-Zulassungsbehörde)


Ausnahmegenehmigung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr

Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 FZV  beantragt werden. Der Antrag ist formlos schriftlich - per Email oder Fax - an das zuständige Amt zu stellen:

Folgende Angaben sind dabei zu machen:

  • Angaben zum Antragsteller:in (Firma, Adresse des Firmensitzes, ggf. abweichende Rechnungsanschrift)
  • Ansprechpartner:in mit Telefon und Email-Adresse
  • Titel des Films
  • Angabe des Zeitraums für den Einsatz des Fahrzeuges
  • Amtliches Kennzeichen des zu nutzenden Fahrzeugs
  • Hersteller und/oder Markenbezeichnung des Fahrzeugs
  • Fahrzeug-Identnummer
  • Verwendetes Spielkennzeichen

Hinweis: 

Das jeweilige Fahrzeug muss grundsätzlich zugelassen sein. Fahrten unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt. Im Einzelfall kann die Verwendung eines roten (Händler-) Kennzeichens zugelassen werden, auch wenn solche Fahrten generell nicht als zulässige Verwendung im Sinne des § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) angesehen werden können.

Kosten in Berlin:

  • 64,00 EUR für ein Fahrzeug
  • 12,50 EUR für jedes weitere Fahrzeug

Zahlungsmodus:

  • Bei Antragsstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde sofort in bar oder per EC-Karte mit PIN

  • Bei schriftlichem Antrag durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Genehmigung einschl. Gebührenbescheid

Bearbeitungszeit in Berlin:

  • ca. 1 Woche

Ansprechpartner:innen Brandenburg

Kennzeichen aus Brandenburg

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