EN
EN

Ansprechpartner:innen / Genehmigung von Pyrotechnik am Set

Das Sprengstoffgesetz unterscheidet verschiedene Arten von Pyrotechnik:

Ist die am Set eingesetzte Pyrotechnik genehmigungspflichtig, ist das Amt für Immissionsschutz des Drehorts zuständig. 

 


Hinweis: Umweltschutz

Natürlich ist im Hinblick auf den Einsatz von Spezialeffekten, wie beispielsweise Kunstschnee unbedingt auch auf die Umweltverträglichkeit des eingesetzten Materials zu achten. 

Tipps liefert unser Green Film Guide