Berlin
Trailerfahrten dürfen nur mit Fahrzeugen gemacht werden, die eine gesonderte Ausnahmezulassung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 haben. Anbieter solcher Fahrzeugen finden Sie hier.
Die Streckenführung mit Datum und Uhrzeit ist dem Filmbüro der Zentralen Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis zu übermitteln, damit die polizeilichen Behörden informiert werden können.
Folgende Nebenbestimmungen sind für Trailerfahrten verpflichtend einzuhalten:
Brandenburg
Die Erlaubnis für Trailerfahrten ist bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt zu beantragen.
Achtung:
Trailerfahrten auf Autobahnen sind separat beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg - Niederlassung Autobahn zu beantragen.
Folgendes ist unbedingt dem Antrag beizufügen:
Die Erlaubnis wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
Ansprechpartner:innen