Berlin
Trailerfahrten dürfen nur mit Fahrzeugen gemacht werden, die eine gesonderte Ausnahmezulassung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 haben. Anbieter solcher Fahrzeuge finden Sie hier.
Die Streckenführung mit Datum und Uhrzeit ist der Zentralen Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis zu übermitteln, damit die polizeilichen Behörden informiert werden können.
Folgende Nebenbestimmungen sind für Trailerfahrten verpflichtend einzuhalten:
Brandenburg
Die Erlaubnis für Trailerfahrten ist bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt zu beantragen.
Es gibt kein spezielles Formular. Bitte verwenden Sie das Formular für öffentliche Straßen: Antragsformular untere Verkehrsbehörde
Achtung:
Trailerfahrten auf Autobahnen sind separat bei der Autobahn GmbH Niederlassung Nordost zu beantragen.
Folgendes ist unbedingt dem Antrag beizufügen:
Die Erlaubnis wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
Ansprechpartner:innen