Grundsätzliches
Für Dreharbeiten mit Gas- und Schreckschusswaffen außerhalb von befriedetem Besitztum und Geschäftsräumen gilt nach dem Waffengesetz vom 01.04.2003 folgende Regelung:
Alle Personen, die eine Gas- oder Schreckschusswaffe (abgekürzt SRS-Waffe) in der Öffentlichkeit bei sich tragen, müssen einen so genannten kleinen Waffenschein besitzen. Ansonsten ist das Tragen der Waffe eine Straftat, und es drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.
Wichtige Links:
Berlin
In Berlin wird in Bezug auf Filmarbeiten mit Waffen wie folgt verfahren:
Brandenburg
Die für das gesamte Land Brandenburg zuständige Waffenrechtsbehörde ist das Polizeipräsidium.
Ansprechpartner und Genehmigungsgeber für Dreharbeiten mit Waffen ist der Stabsbereich Recht der Polizeidirektion des Polizeipräsidiums, der für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständig ist.
Polizeidirektionen im Land Brandenburg:
Drehen mit Uniformen
Das Drehen mit Uniformen im öffentlichen Raum ist nur an abgesperrten Drehorten möglich.
Die Verwendung des „Kostüms - Uniform“ am abgesperrten Drehort braucht keine gesonderte Genehmigung.
Das Tragen der Uniformen durch die Darsteller:innen im nicht abgesperrten Bereich ist nicht zulässig!