Grundsätzliches
Für Dreharbeiten mit Gas- und Schreckschusswaffen außerhalb von befriedetem Besitztum und Geschäftsräumen gilt nach dem Waffengesetz folgende Regelung:
Alle Personen, die eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (abgekürzt SRS-Waffe) in der Öffentlichkeit bei sich tragen, müssen einen sogenannten kleinen Waffenschein besitzen.
Ansonsten ist das Tragen einer SRS-Waffe eine Straftat, und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. (vgl: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/kleiner-waffenschein/#sanktionen)
Wichtige Links:
Berlin
In Berlin wird in Bezug auf Filmarbeiten mit Waffen wie folgt verfahren:
Brandenburg
Die für das gesamte Land Brandenburg zuständige Waffenrechtsbehörde ist das Polizeipräsidium.
Ansprechpartner und Genehmigungsgeber für Dreharbeiten mit Waffen ist der Stabsbereich Recht der Polizeidirektion des Polizeipräsidiums, der für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständig ist.
Drehen mit Uniformen
Das Drehen mit Uniformen im öffentlichen Raum ist nur an abgesperrten Drehorten möglich.
Die Verwendung des „Kostüms - Uniform“ am abgesperrten Drehort braucht keine gesonderte Genehmigung.
Das Tragen der Uniformen durch die Darsteller:innen im nicht abgesperrten Bereich ist nicht zulässig!