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Grundsätzliches

Für Dreharbeiten mit Gas- und Schreckschusswaffen außerhalb von befriedetem Besitztum und Geschäftsräumen gilt nach dem Waffengesetz vom 01.04.2003 folgende Regelung:

Alle Personen, die eine Gas- oder Schreckschusswaffe (abgekürzt SRS-Waffe) in der Öffentlichkeit bei sich tragen, müssen einen so genannten kleinen Waffenschein besitzen. Ansonsten ist das Tragen der Waffe eine Straftat, und es drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. 

Wichtige Links:


Berlin

In Berlin wird in Bezug auf Filmarbeiten mit Waffen wie folgt verfahren:

  • Die SRS-Waffen müssen zum Drehort transportiert werden. D.h. sie müssen nicht schussbereit, also entladen, nicht zugriffsbereit, in einem Waffenkoffer oder ähnlichem Behältnis und mit nicht nur wenigen Handgriffen erreichbar, befördert werden.
  • Ist für den Drehort eine Sondernutzungserlaubnis gem. §11 BerlStrG (und ggf. weitere erforderliche Erlaubnisse / Ausnahmegenehmigungen) erteilt worden, so kann, wenn der Bereich wirksam (mit Absperrhilfen / Zugangskontrolle ) von Dritten abgesperrt ist, davon ausgegangen werden, dass es sich unter diesen Voraussetzungen um befriedetes Besitztum handelt.
  • Wird ein Schauspieler mit einer SRS-Waffe an einem solchen Drehort (vgl.2.) gefilmt, liegt kein waffenpflichtiges Führen vor.

Erläuterungen und Ansprechpartner der Waffenbehörde (LKA 514) und nähere Informationen zum Kleinen Waffenschein

 


Brandenburg

Die für das gesamte Land Brandenburg zuständige Waffenrechtsbehörde ist das Polizeipräsidium.

Ansprechpartner und Genehmigungsgeber für Dreharbeiten mit Waffen ist der Stabsbereich Recht der Polizeidirektion des Polizeipräsidiums, der für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständig ist.

Polizeidirektionen im Land Brandenburg:

  • Polizeidirektion Nord (Landkreise: Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz)
  • Polizeidirektion Ost (Landkreise: Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder))
  • Polizeidirektion Süd (Landkreise: Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster sowie kreisfreie Stadt Cottbus)
  • Polizeidirektion West (Landkreise: Potsdam- Mittelmark, Havelland, Teltow- Fläming sowie kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und Landeshauptstadt Potsdam)

 


Drehen mit Uniformen

Das Drehen mit Uniformen im öffentlichen Raum ist nur an abgesperrten Drehorten möglich.
Die Verwendung des „Kostüms - Uniform“ am abgesperrten Drehort braucht keine gesonderte Genehmigung.
Das Tragen der Uniformen durch die Darsteller:innen im nicht abgesperrten Bereich ist nicht zulässig!