Mediafon - das Beratungsnetzwerk für Selbstständige von der ver.di / FilmUnion.
Individuelle Fragen können über das mediafon geklärt werden. Das Mediafon ist das Beratungsnetzwerk für Selbstständige von der ver.di / FilmUnion.
Mediafon bietet individuelle Beratung durch Expert:innen, die selbst als Filmschaffende arbeiten und über einen kompetenten und qualifizierten Wissensstand verfügen.
bezüglich
entnehmen Sie bitte direkt dem Tarifvertrag TV-FFS.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde.
Er gilt auch in der Filmbranche, wenn nicht Tarifverträge mit höherem Lohnanspruch anzuwenden sind.
Fragen und Antworten zum Mindestlohn (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für:
Der gesetzliche Mindestlohn gilt NICHT für:
(Vgl. dazu auch die Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes: www.dgb.de)
Generell bzgl. der Zuschlagpflicht (aus dem ArbeitszeitG):
Es besteht im Rahmen des Mindestlohngesetzes keine Zuschlagpflicht für Überstunden und Sonntagsarbeit, jedoch für Nachtarbeit (zw. 23 –6 Uhr -§2 ArbeitszeitG). Hier muss ein Mindestzuschlag von 25 % pro Stunde gezahlt oder ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt werden.
Weitere nützliche Links:
Rückstellungen
Rückstellungen sind weiterhin möglich, sofern sie den Teil des Lohnanspruchs betreffen, der über den Mindestlohn hinausgeht.
Genaueres dazu und Ergänzungen z.B. zum Thema Ehrenamt und Rückstellungen gibt es in dem unten zum Download bereitgestellten Handout zum Seminar "Bevor die Klappe fällt - Mindestlohn und Rückstellungen im Bereich der Filmproduktion" von Alexandra Hölzer © Kanzlei Hölzer, Berlin.