Verkehrszeichenplan
Guideline für einen genehmigungsfähigen Verkehrszeichenplan
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB) verlangt die Einreichung von Verkehrszeichenplänen in einer Qualität, welche einen reibungsloseren Genehmigungsprozess gewährleistet.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB) empfiehlt grundsätzlich, dass Sie sich für die Verkehrszeichenpläne, die Aufstellung der Verkehrszeichen und Durchführung etwaiger Sperrungen professionelle Unterstützung bei Ihrem Dienstleister holen. Dieser Bitte sollten Sie auf jeden Fall nachkommen, wenn die geplante Maßnahme massiv in den fließenden Verkehr eingreift (Sperrungen, Umleitungen, Buslinien).
Die genauen Zeiten bei einer Intervallsperrung müssen dokumentiert werden.
Für den Fall, dass Sie selbst Verkehrszeichenpläne erstellen, sollten Sie unbedingt folgende Hinweise für die Erstellung der Pläne beachten:
- Handskizzen sind nicht genehmigungsfähig!
- Der rechte Randbereich des VKZ-Plans sollte für Ihre Angaben und Genehmigungsstempel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB) freibleiben!
- Verkehrszeichen sind als Bild und mit Nennung der Vkz-Nr. mit genauer Position einzuzeichnen.
- Der Geltungsbereich ist mit Anfangs- und Endbereich (Pfeile) einzuzeichnen.
- Ein- und Ausfahrten sind anzuzeigen.
- Behindertenparkplätze sind einzuzeichnen.
- Hausnummern (bzw. Baumnummern, falls keine Hausnummern vorhanden) sind anzugeben.
- Der Nordpfeil ist einzuzeichnen.
- Sie müssen den Ort der Maßnahme vorab besichtigt haben und unten stehende "Erklärung Verkehrszeichenplan nach Ortsbegehung" unterschrieben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB) faxen.
- Bei Sperrungen nach Regelplan der RSA ist dieser zu benennen.
Folgende allgemeine Angaben müssen grundsätzlich in dem freien Feld (siehe Punkt 2) enthalten sein:
- antragstellende Firma
- Art der Maßnahme(n) inkl. Meterangaben
- Ort der Maßnahme(n) (Benennung der Straße(n)
- Datum und Dauer der Maßnahme(n)
Die Durchführung von Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen ist rechtzeitig unter Angabe des genauen Ortes, der Zeit und der Dauer, sowie der Art und Weise der beabsichtigten Dreharbeiten bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Dazu sind die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen in einen Verkehrszeichenplan einzutragen und mit dem Antrag einzureichen.
Musterbeispiele / Leitfaden Verkehrszeichenplan
Zu Ihrer Information haben wir in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB)
hier ein paar Muster-Verkehrszeichenpläne abgelegt, die Ihnen als Leitfaden dienen sollen.
Best Practice Beispiele - Diese Darstellungen (s.o.) würden ohne Probleme akzeptiert werden.
Diese Darstellung könnte nur mit den unten aufgeführten Ergänzungen akzeptiert werden.
Nur wenn Sie
- die Straßennamen einzeichnen,
- den Nordpfeil eintragen,
- ein Feld auf dem Plan einrichten würden, welches Platz für den Genehmigungsstempel und folgende Angaben enthält:
- beantragende Firma
- Ort der Maßnahme
- Datum und Zeit der Maßnahme
- Art der Maßnahme
wäre auch dieser Verkehrszeichenplan genehmigungsfähig.
No Go Beispiel - Diese Darstellung würde nicht akzeptiert werden, weil wesentliche Angaben fehlen.
Link zur Adressdatenbank
Digitale Karten zur Erstellung von Verkehrszeichen
- Stadtplandienst
- Brandenburg Viewer
- FIS-Broker / Stadt Berlin
Hinweis:
Wenn man im FIS-Broker die Karte "Hausumringe Berlin" anwählt, werden sowohl die Hausnummern als auch die Bäume in der Karte aufgezeigt.
Wichtig:
Zum Bearbeiten den im Browser eingebetteten Potlatch 2 verwenden. So kann man die unerwünschten Einträge von Cafés, Supermärkten etc. in seiner Karte löschen.
Tools: Drehgenehmigungen
Adressdatenbank Behörden:
- Dreherlaubnis auf öffentlichem Straßenland (Berlin)
- Dreherlaubnis auf öffentlichem Straßenland (Brandenburg)
- Sondernutzungserlaubnis / öffentliches Straßenland (Berlin)
- Sondernutzungserlaubnis / öffentliches Straßenland (Brandenburg)
- Sondernutzungserlaubnis / öffentliche Grünanlagen (inkl. Spielplätze) (Berlin und Brandenburg)
- Umwelt- und Immissionsschutz (Berlin und Brandenburg)
- weitere Behörden in unserem Behördenkatalog
nützliche Links:
Ansprechpartner*innen: BBFC
Christiane Krone-Raab
Leiterin Berlin Brandenburg Film Commission (bbfc)
c.krone-raab@medienboard.deTel: +49 331 74387 31
Mob: +49 172 8533 838
Daniel Hasler
Berlin Brandenburg Film Commission
Service und LocationsTel: +49 331 74387 30
Mareike Hube
Berlin Brandenburg Film Commission
Service und LocationsTel: +49 331 74387 30
Sandra Bellin
Berlin Brandenburg Film Commission
ÖffentlichkeitsarbeitTel: +49 331 743 87 33