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VZP - Guideline

Der „Antrag auf Einzelanordnung“ wird durch einen Verkehrszeichenplan (VZP), in dem die zu beantragende Maßnahme dargestellt wird, ergänzt.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde verlangt bei der Einreichung der VZPs einen bestimmten Standard.
Dadurch soll ein reibungsloser Genehmigungsprozess gewährleistet werden.
Ggf. empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung beim Erstellen der VZP einzuholen, wenn die geplante Maßnahme in den fließenden Verkehr eingreift (z.B. Sperrungen, Umleitungen, Buslinien o.ä.).

Beim selbstständigen Erstellen von Verkehrszeichenplänen sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Der Maßnahmenort muss vor Antragsstellung besichtigt werden.
  • Der VZP muss den aktuellen örtlichen Gegebenheiten entsprechen.
  • Handskizzen sind nicht genehmigungsfähig.
  • Für Halteverbotszonen und Sperrungen sind ggf. für die Übersichtigkeit einzelne VZP anzufertigen.

z.B. den rechten Randbereich zum Eintragen aller für die Maßnahme relevanten Infos nutzen:

  • Antragsstellende Firma
  • Drehort
  • Halteverbotszone für Fuhrpark (Basis, Technik), Halteverbotszone für Spiel mit jeweils folgenden Angaben:
    -  Art der Maßnahme mit Nennung der zu nutzenden Verkehrszeichen (z.B. HVZ mit VZ283 und Zusatzzeichen) und / oder zu nutzende Regelpläne (RSA 21)
    - Datum und Gültigkeitszeitraum der Maßnahme(n)
    - Ort der Maßnahme(n) mit Benennung der zu nutzende(n) Straße(n)
    - Ausdehnung der Maßnahme(n) mit Anfangs- und Endpunkt
  • Platz für den Genehmigungsstempel der zentralen Straßenverkehrsbehörde

Befindet sich eine Arbeitsstelle mit Sperrungen von Straßen oder Fahrradwegen, intervallweise oder vollständig, im Nahbereich einer Lichtzeichenanlage von etwa 50 Metern, ist zusätzlich zum Verkehrszeichenplan ein LZA Lageplan der betroffenen Lichtsignalanlage einzuholen und dem Antrag an die ZSVB zur Prüfung beizufügen. Die Prüfung erfolgt durch die Verkehrsingenieure der Senatsverwaltung und dient der Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Ampelschaltung oder die Verkehrsführung. Der LZA Lageplan ist möglichst zwei Tage vor Antragstellung anzufordern. LZA Lagepläne sind für Antragsteller kostenlos bei Grün Berlin InfraSignal erhältlich, telefonisch unter 030 40902 0 oder per E Mail an Bestandsanfragen-Berlin@remove-this.infrasignal.de.

  • Geeignetes Kartenmaterial nutzen.
    Beispielsweise:
    - FIS-Broker (stadt-berlin.de) - detailliertes Online-Karten-Tool für Berlin. Folgende Karten beinhalten gute Orientierungspunkte:
    - Karte mit Baumbestand
    - Karte mit Lichtmasten
    - Geobasisdaten Online - Berlin.de – Liegenschaftskataster. Hinweis: Anmeldung erforderlich
    - BRANDENBURGVIEWER (geobasis-bb.de) – Kataster und Geodaten Brandenburg
    - OpenStreetMap
    - Weitere nützliche Tools: Infokarten / Baustellen / Straßenguide
     
  • Sämtliche für die Maßnahme(n) relevanten Bestandselemente des öffentlichen Straßenlandes sowie Orientierungspunkte einzeichnen, um die örtlichen Gegebenheiten abzubilden. Dazu zählen:
    - Nordpfeil
    -  Straßennamen
    -  Gebäude / Grundstücksgrenzen mit Hausnummern (eindeutig lesbar)
    -  Ein- und Ausfahrten
    -  Geh- und Fahrradwege
    -  Bestandsbeschilderung (in grau)
    -  Behindertenparkplätze (bestenfalls mit Nummer)
    -  Elektro / Car Sharing Parkplätze
    -  Lichtmasten (mit Nummer)
    -  Bäume (mit Nummer)
    -  Baustellen
    -  Ggf. Litfaßsäulen, Stromkästen (ggf. mit Nummer), Glascontainer, Wasserpumpen, Ampeln, Zebrastreifen, u.ä.
     
  • Sämtliche für die Maßnahme(n) relevanten, einzubringenden Verkehrszeichen, Sperrelemente und Symbole einzeichnen:
    -  Verkehrszeichen mit VZ-Nr.
    -  Ausdehnung der Maßnahme(n) mit Anfangs- und Endpunkt inkl. Meterangaben
     - Ggf. Benennung der Halteverbotszonen mit z.B. unterschiedlichen Buchstaben, wenn diese verschiedene Gültigkeitszeiträume betreffen
    -  Ggf. Symbole für Lichteinheiten, Kamerastative, Fahrzeuge mit Fahrtweg, etc. einzeichnen, um die beantragte Maßnahme darzustellen.

Die für den VZP genutzten Verkehrszeichen, Symbole, Orientierungspunkte, etc. sind in einer Legende aufzuführen.


Leitfäden zu Aufbauten, Kabelbrücken und Sperrungen

Die drei Leitfäden zu Aufbauten, Kabelbrücken und Sperrungen zeigen, wie die gängigsten Maßnahmen auf öffentlichem Straßenland korrekt abzusichern sind. 

Je nach Standort kann die ZSVB zusätzliche oder abweichende Sicherungen anordnen.


Beispiel/Muster Verkehrszeichenplan

In Abstimmung mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde dienen folgende Muster-Verkehrszeichenpläne als Leitfaden: 


Digitale Karten zur Erstellung von VZ-Plänen

Berlin
 
Wir haben für das Geoportal Berlin einen LINK erstellt, der für Filmproduktionen optimiert ist. Screenshots der relevanten Kartenbereiche können sehr gut als Basis für Verkehrszeichenpläne genutzt werden.

Unter dem Menüpunkt „Karten / Ausgewählte Karten“ kann man hier problemlos und schnell Ebenen ein- und ausblenden welche z.B. Straßenbeleuchtung, Bäume, Hydranten und Stromkästen etc. anzeigen. Diese Ebenen sind als Informationsquelle sehr hilfreich, sollten bei der Verkehrszeichenplanerstellung aber nicht eingeblendet werden, da hier zu viel Informationen oft die Übersicht einschränken und die Antragsbearbeitung erschweren.
(ggfls. muss bei der Lesbarkeit der Hausnummern und Straßennamen nachgebessert werden.)

Brandenburg

Für Brandenburg eignet sich der Brandenburg Viewer.

Optional weiteres Kartenmaterial: 


FAQs Verkehrszeichenplan

Die häufigsten Verkehrszeichen sind in den Templates auf der Website der BBFC zu finden. Weitere Verkehrszeichen in sehr guter Qualität sind auf der Website des „Deutschen Verkehrssicherungsrates“ downloadbar.

In den (z.B. rechten) Randbereich müssen folgende, essenzielle Infos eingetragen werden:

  • Antragsstellende Firma
  • Drehort
  • Halteverbotszone für Fuhrpark (Basis, Technik), Halteverbotszone für Spiel mit jeweils folgenden Angaben:
    - Art der Maßnahme mit Nennung der zu nutzenden Verkehrszeichen (z.B. HVZ mit VZ283 und Zusatzzeichen) und/    oder zu nutzende Regelpläne
    -  Datum und Gültigkeitszeitraum der Maßnahme(n)
    -  Ort der Maßnahme(n) mit Benennung der zu nutzenden Straße(n)
    -  Ausdehnung der Maßnahme(n) mit Anfangs- und Endpunkt
  • Platz für den Genehmigungsstempel der zentralen Straßenverkehrsbehörde

Der VZP muss immer den aktuellen, örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Inaugenscheinnahme ist auch im Antragsformular zu bestätigen.

In die VZP-Skizze müssen dann sämtliche für die Maßnahme(n) relevanten Bestandselemente des öffentlichen Straßenlandes sowie Orientierungspunkte eingezeichnet werden. Dazu zählen:

  • Nordpfeil
  • Straßennamen
  • Gebäude / Grundstücksgrenzen mit Hausnummern (eindeutig lesbar)
  • Ein- und Ausfahrten
  • Geh- und Fahrradwege
  • Bestandsbeschilderung (in grau)
  • Behindertenparkplätze (bestenfalls mit Nummer)
  • Elektro- / Car Sharing Parkplätze
  • Lichtmasten (mit Nummer)
  • Bäume (mit Nummer)
  • Baustellen (bestenfalls mit Angabe der voraussichtlichen Dauer)
  • Ggf. Litfaßsäulen, Stromkästen (ggf. mit Nummer), Glascontainer, Wasserpumpen, Ampeln, Zebrastreifen, u.ä.

Neben den relevanten Bestandselementen und Orientierungspunkten der Örtlichkeit, sind sämtliche für die Maßnahme(n) relevanten, einzubringenden Verkehrszeichen, Sperrelemente und Symbole  einzeichnen:

  • Verkehrszeichen mit VZ-Nr.
  • Ausdehnung der Maßnahme(n) mit Anfangs- und Endpunkt inkl. Meterangaben
  • Ggf. Benennung der Halteverbotszonen mit z.B. unterschiedlichen Buchstaben, wenn diese verschiedene Gültigkeitszeiträume betreffen
  • Ggf. Symbole für Lichteinheiten, Kamerastative, Fahrzeuge mit Fahrtweg, etc. einzeichnen, um die beantragte Maßnahme darzustellen

Die meisten Motivaufnahmeleiter:innen und Location Manager:innen in Berlin nutzen Programme wie Adobe Illustrator, Mircosoft PowerPoint oder Apple Keynote (kostenlos für Apple-Nutzer).

Grundsätzlich ist die Erstellung eines VZP an keine bestimmte Software gebunden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der erstelle VZP in einer guten Qualität ausgespielt werden kann.

Die BBFC stellt zudem Templates für die oben genannten Programm kostenlos auf der Website zur Verfügung.