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Grundsätzliches

Das Betreten des Waldes ist jeder und jedem zum Zwecke der Erholung gestattet. Alle weiteren Tätigkeiten erfordern eine Zustimmung des Waldeigentümers. Dazu gehören auch Film- und Fotoarbeiten. In Berlin befindet sich nahezu der gesamte Wald im Besitz des Landes Berlin. In Brandenburg befinden knapp zwei Drittel der Waldfläche in Privateigentum, ein Drittel ist Staats- und Kommunalwald.


Berlin

Drehgenehmigungen für die Berliner Wälder werden durch die jeweils zuständigen Reviere bzw. Forstämter erteilt. 
Für die Genehmigung sind Informationen zum Umfang, den Drehorten und zum Zeitraum nötig.  
Sollten Schutzgebiete betroffen sein, sind weitere Behörden zu beteiligen. Allgemeine Beratung zu Film- oder Fotoaufnehmen in den Berliner Wäldern sind beim Landesforstamt Berlin zu erhalten.


Brandenburg

Die Genehmigung für Dreharbeiten in Brandenburgs Wäldern erteilt der Landesbetrieb Forst in Absprache mit den jeweiligen Forstbetrieben (ehemals Landeswaldoberförstereien).

Der zentrale Landesbetrieb Forst Brandenburg kann auch Auskunft über die richtigen Ansprechpartner privater Wälder geben.

Für das Filmen seltener und bedrohter Tierarten muss eine Genehmigung der Artenschutzbehörde, Referat Ö1, Abteilung Naturschutz des Landesumweltamtes Brandenburg eingeholt werden.