Grundsätzliches
Nicht genehmigungspflichtig sind:
Genehmigungspflichtig sind:
Achtung:
Bei besonderer Gefahrenlage, wie z.B. Unfälle, Besuch von Staatsgästen, etc. kann eine erteilte Genehmigung kurzfristig gem. §44 (2) STVO zurückgezogen werden.
Auch bei genehmigten Dreharbeiten ist darauf zu achten, dass sämtliche Fahrzeuge für den Verkehr zugelassen sind. Schleppachsen (Trailer) sind generell nur bis 800 kg Auflast zugelassen.
Die Drehgenehmigung sowie die erforderlichen Zulassungen und ggfs. Ausnahmegenehmigungen nach §46 STVO sind bei den Dreharbeiten mitzuführen. Amtliche Kennzeichen müssen an den Fahrzeugen vorhanden sein.
Berlin
Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Berliner Autobahnen ist das Filmbüro der zentralen Straßenverkensbehörde.
Zudem ist der Ablauf der Dreharbeiten mit der Berliner Autobahnpolizei abzustimmen (Der Polizeipräsident in Berlin, Direktion Einsatz, Begleitschutz- und Verkehrsdienst, Verkehrssicherheitsdienst 1 - Autobahnpolizei).
Die zuständige Wache, der Autobahndauerdienst, ist rund um die Uhr zu erreichen. Dieser erfasst in einem zentralen Rechner sämtliche Maßnahmen, die den Verkehr auf den Berliner Stadtautobahnen beeinträchtigen, wie z.B. Bau- oder Dreharbeiten, und stimmt sie aufeinander ab.
Hinweise:
Folgende Plätze bieten sich zur Einrichtung von Basislagern an:
Zur Abstimmung der Dreharbeiten benötigt die Autobahnpolizei einen Drehplan unter Angabe von:
Antragsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei Dreharbeiten, die ein hohes Maß an Abstimmung und Koordinierung erfordern, auch länger.
Brandenburg
Genehmigungen für Dreharbeiten auf Autobahnen im Land Brandenburg wird vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erteilt.
Ansprechpartner:innen Drehgenehmigung