Grundsätzliches
Nicht genehmigungspflichtig sind:
Genehmigungspflichtig sind:
Achtung:
Bei besonderer Gefahrenlage, wie z.B. Unfälle, Besuch von Staatsgästen, etc. kann eine erteilte Genehmigung kurzfristig gem. §44 (2) STVO zurückgezogen werden.
Auch bei genehmigten Dreharbeiten ist darauf zu achten, dass sämtliche Fahrzeuge für den Verkehr zugelassen sind. Schleppachsen (Trailer) sind generell nur bis 800 kg Auflast zugelassen.
Die Drehgenehmigung sowie die erforderlichen Zulassungen und ggfs. Ausnahmegenehmigungen nach §46 STVO sind bei den Dreharbeiten mitzuführen. Amtliche Kennzeichen müssen an den Fahrzeugen vorhanden sein.
Berlin
Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Berliner Autobahnen ist die Zentrale Straßenverkehrsbehörde.
Zudem ist der Ablauf der Dreharbeiten mit der Autobahn GmbH Niederlassung Nordost abzustimmen.
Hinweise:
Folgende Plätze bieten sich zur Einrichtung von Basislagern an:
Zur Abstimmung der Dreharbeiten benötigt die Autobahnpolizei einen Drehplan unter Angabe von:
Antragsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei Dreharbeiten, die ein hohes Maß an Abstimmung und Koordinierung erfordern, auch länger.
Brandenburg
Genehmigungen für Dreharbeiten auf Autobahnen im Land Brandenburg wird von der Autobahn GmbH Niederlassung Nordost erteilt.
Ansprechpartner:innen Drehgenehmigung