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Grundsätzliches

Nicht genehmigungspflichtig sind Dreharbeiten innerhalb von Fahrzeugen, sofern der Verkehr dabei nicht behindert wird.

  • Bei Dreharbeiten im fließenden Verkehr auf Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h einzuhalten.
  • Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zwingend zu befolgen.

Genehmigungspflichtig sind Dreharbeiten, bei denen die Autobahn über das übliche Maß hinaus oder abweichend von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genutzt wird. In diesen Fällen ist eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung erforderlich.

Achtung:

  • Bei besonderen Gefahrenlagen (z.B. Unfällen oder Staatsbesuchen) kann eine bereits erteilte Genehmigung gemäß §44 (2) STVO kurzfristig widerrufen werden.
  • Auch bei genehmigten Dreharbeiten ist sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge ordnungsgemäß für den Verkehr zugelassen sind. Schleppachsen (Trailer) sind generell nur bis zu einer Auflast von 800 kg zulässig.
  • Die Drehgenehmigung sowie alle erforderlichen Zulassungen und gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen nach §46 STVO sind bei den Dreharbeiten mitzuführen. Amtliche Kennzeichen müssen an den Fahrzeugen vorhanden sein.

Berlin

Zuständige Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Berliner Autobahnen ist die Autobahn GmbH Niederlassung Nordost.

Hinweise:

  • Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf den Berliner Stadtautobahnen sind verkehrsbeeinträchtigende Dreharbeiten in der Regel nur nachts und sonntags möglich. Auf manchen Streckenabschnitten sind sie werktags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr erlaubt.
  • Überholszenen, Nachtdrehs mit Außenscheinwerfern und Blaulichtfahrten erfordern eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung, die von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde vergeben wird. Die Details sind mit der Autobahnpolizei abzustimmen.
  • Die Einrichtung von Basislagern und Dreharbeiten an Raststätten sind mit der Zentralen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Zu- und Abfahrten der Autobahn dürfen auf keinen Fall behindert werden.

Die Autobahnpolizei benötigt einen Drehplan mit folgenden Angaben:

  • Gewünschter Drehort
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Dauer
  • Ggf. Produktionsnummer und Arbeitstitel
  • Inhaltsbeschreibung und Drehbuchauszug
  • Zuständiger Ansprechpartnerin in der Produktion

Antragsfrist

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei Dreharbeiten, die ein hohes Maß an Abstimmung und Koordinierung erfordern, kann sie länger dauern.


Brandenburg

Zuständige Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Autobahnen im Land Brandenburg ist ebenfalls die Autobahn GmbH Niederlassung Nordost.


Spezialfahrzeuge

Kamerafahrzeuge mit Kranaufbauten, „Russian Arms“ oder vergleichbare Systeme wie Shotmaker mit Überbreite sowie die Personenmitnahme auf Ladeflächen erfordern eine Genehmigung der Autobahn GmbH bzw. unterstehen einer Mitteilungspflicht. Die Nutzung von diesen zugelassenen Sonderfahrzeugen, inklusive deren Aufbauten und Ausleger, darf nur innerhalb des jeweiligen Fahrstreifen erfolgen.

Dienstleister: MOVIE CAM CAR GmbH (MCC)
Link zur Infoseite: Drehen mit Trailerfahrzeug