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Grundsätzliches

Nicht genehmigungspflichtig sind: 

  • Drehs innerhalb von Fahrzeugen, die den Verkehr nicht behindern.
    Beim Drehen im fließenden Verkehr ist auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h einzuhalten. Die Verkehrsregeln sind grundsätzlich zu beachten.

Genehmigungspflichtig sind: 

  • Dreharbeiten, bei denen die Autobahn mehr als verkehrsüblich oder abweichend von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genutzt werden, benötigen eine "straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung". 

Achtung:

Bei besonderer Gefahrenlage, wie z.B. Unfälle, Besuch von Staatsgästen, etc. kann eine erteilte Genehmigung kurzfristig gem. §44 (2) STVO zurückgezogen werden.

Auch bei genehmigten Dreharbeiten ist darauf zu achten, dass sämtliche Fahrzeuge für den Verkehr zugelassen sind. Schleppachsen (Trailer) sind generell nur bis 800 kg Auflast zugelassen.

Die Drehgenehmigung sowie die erforderlichen Zulassungen und ggfs. Ausnahmegenehmigungen nach §46 STVO sind bei den Dreharbeiten mitzuführen. Amtliche Kennzeichen müssen an den Fahrzeugen vorhanden sein.


Berlin

Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Berliner Autobahnen ist das Filmbüro der zentralen Straßenverkehrsbehörde.

Zudem ist der Ablauf der Dreharbeiten mit der Autobahn GmbH Niederlassung Nordost abzustimmen.

Hinweise:

  • Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Berliner Stadtautobahnen sind verkehrsbeeinträchtigende Dreharbeiten in der Regel nur nachts und sonntags möglich, auf manchen Streckenabschnitten auch werktags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr.
  • Überholszenen, Nachtdrehs mit Außenscheinwerfern und Blaulichtfahrten erfordern ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung, die von dem zentralen Filmbüro der SenUVK vergeben wird. Die Details der Durchführung sind mit der Autobahnpolizei abzustimmen.
  • Die Einrichtung von Basislagern und Drehs an Raststätten sind mit dem Filmbüro der zentralen Straßenverkensbehörde abzustimmen. Zu- und Abfahrten der Autobahn dürfen auf keinen Fall behindert werden.

Folgende Plätze bieten sich zur Einrichtung von Basislagern an:

  • Parkplatz an der Fußgängerbrücke Hoher Bogen 
  • Parkplatz an der Rudolstädter Straße in Wilmersdorf
  • Parkplatz an der Tankstelle Mecklenburgische Straße (Heidelberger Platz) in Wilmersdorf
  • Parkplatz am Schwimmbad Sachsendamm in Schöneberg
  • Parkplätze an der Avus-Nordkurve bzw. an der Deutschlandhalle in Charlottenburg für Drehs auf der Avus

Zur Abstimmung der Dreharbeiten benötigt die Autobahnpolizei einen Drehplan unter Angabe von:

  • Wunschdrehort
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Dauer
  • ggfs. Produktionsnummer und Arbeitstitel
  • Inhaltsbeschreibung und Drehbuchauszug
  • zuständiger Ansprechpartner:innen in der Produktion

Antragsfrist:

Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei Dreharbeiten, die ein hohes Maß an Abstimmung und Koordinierung erfordern, auch länger.


Brandenburg

Genehmigungen für Dreharbeiten auf Autobahnen im Land Brandenburg wird von der Autobahn GmbH Niederlassung Nordost erteilt.