Grundsätzliches
Nicht genehmigungspflichtig sind Dreharbeiten innerhalb von Fahrzeugen, sofern der Verkehr dabei nicht behindert wird.
Genehmigungspflichtig sind Dreharbeiten, bei denen die Autobahn über das übliche Maß hinaus oder abweichend von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genutzt wird. In diesen Fällen ist eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung erforderlich.
Achtung:
Berlin
Zuständige Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Berliner Autobahnen ist die Autobahn GmbH Niederlassung Nordost.
Hinweise:
Die Autobahnpolizei benötigt einen Drehplan mit folgenden Angaben:
Antragsfrist
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei Dreharbeiten, die ein hohes Maß an Abstimmung und Koordinierung erfordern, kann sie länger dauern.
Brandenburg
Zuständige Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Autobahnen im Land Brandenburg ist ebenfalls die Autobahn GmbH Niederlassung Nordost.
Spezialfahrzeuge
Kamerafahrzeuge mit Kranaufbauten, „Russian Arms“ oder vergleichbare Systeme wie Shotmaker mit Überbreite sowie die Personenmitnahme auf Ladeflächen erfordern eine Genehmigung der Autobahn GmbH bzw. unterstehen einer Mitteilungspflicht. Die Nutzung von diesen zugelassenen Sonderfahrzeugen, inklusive deren Aufbauten und Ausleger, darf nur innerhalb des jeweiligen Fahrstreifen erfolgen.
Dienstleister: MOVIE CAM CAR GmbH (MCC)
Link zur Infoseite: Drehen mit Trailerfahrzeug