Grundsätzliches
Das Drehen auf Gewässern und Wasserstraßen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Gewässer und Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg unterliegen verschiedenen Zuständigkeitsbereichen.
Bundeswasserstraßen
Wenn Sie eine Drehgenehmigung benötigen, beantragen Sie diese bitte formlos mit den folgenden Angaben bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:
Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Berliner und Märkische Wasserstraßen (Bundeswasserstraßen)
Landeswasserstraßen
Berlin
Genehmigungsbehörde für Landeswasserstraßen in Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Brandenburg
Genehmigungsbehörde für Landeswasserstraßen in Brandenburg ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).
Wasserstraßen und Gewässer unter Kreis- bzw. Kommunalverwaltung
In Brandenburg sind einzelne Gewässer unter Verwaltung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Private Gewässer
Einzelne Gewässer befinden sich auch in privatem Besitz. Für Dreherlaubnisse ist der/die Eigentümer:in zu kontaktieren.
Ansprechpartner:innen
Bundeswasserstraßen:
Landeswasserstraßen:
Wasserstraßen und Gewässer unter