EN
EN

Grundsätzliches

Das Drehen auf Gewässern und Wasserstraßen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Gewässer und Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg unterliegen verschiedenen Zuständigkeitsbereichen.


Bundeswasserstraßen

Überblick über die Bundeswasserstraßen im Bereich des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamtes Spree-Havel

Wenn Sie eine Drehgenehmigung benötigen, beantragen Sie diese bitte formlos mit den folgenden Angaben bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:

  • Angabe der Produzenten
  • Drehorte, Motiv, Datum, Uhrzeit
  • Anlass des Drehs (Kurzdarstellung des Konzepts)
  • Anzahl der beteiligten Personen
  • Informationen zur Ausrüstung
  • Kontaktdaten

Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Spree-Havel

Berliner und Märkische Wasserstraßen (Bundeswasserstraßen)

Die Havel-Oder Wasserstraße
 

 


Landeswasserstraßen

Berlin

Genehmigungsbehörde für Landeswasserstraßen in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Brandenburg

Genehmigungsbehörde für Landeswasserstraßen in Brandenburg ist das Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung 2, Dezernat 24 (LBV).


Wasserstraßen und Gewässer unter Kreis- bzw. Kommunalverwaltung

In Brandenburg sind einzelne Gewässer unter Verwaltung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.


Private Gewässer

Einzelne Gewässer befinden sich auch in privatem Besitz. Für Dreherlaubnisse ist der/die Eigentümer:in zu kontaktieren.