auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Miniteams:
Miniteams benötigen keine straßenverkehrsbehördliche Drehgenehmigung, jedoch immer eine Sondererlaubnis des zuständigen Bezirksamtes/Bereich Tiefbau. Eine Sondernutzungsgebühr wird je nach Aufwand fällig. Hier geht es zum Antragsformular.
Dreharbeiten in Gebieten, die dem Grünflächenamt zugeordnet sind, müssen bei den Grünflächenamt des entsprechenden Berliner Bezirks oder beantragt werden.
auf privatem Grund sowie in privaten oder städtischen Einrichtungen
Dreharbeiten auf privatem Grund sowie in privaten oder städtischen Einrichtungen sind immer genehmigungspflichtig. Erlaubnisgeber:innen sind bei städtischen Motiven in der Regel die jeweiligen Presse- oder Marketingabteilungen, bei privaten Motiven der/die Eigentümer:innen.
Um eine Genehmigung zu erlangen, müssen folgende Informationen mitgeteilt werden:
in touristischen Motiven
Für Dreh- oder Fotogenehmigungen in touristischen Motiven wenden Sie sich bitte an die jeweilige Pressestelle.
Die touristischen Länderportale der Bundesländer Berlin und Brandenburg sind:
Weitere wichtige touristische Motivgeber:innen sind: