EN
EN

auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Miniteams:

  • bestehen aus max. 5 Personen
  • haben max. 1 Stativ für die Kamera
  • sind max. 2 Stunden an einem Drehort

Miniteams benötigen keine straßenverkehrsbehördliche Drehgenehmigung, jedoch immer eine Sondererlaubnis des zuständigen Bezirksamtes/Bereich Tiefbau. Eine Sondernutzungsgebühr wird je nach Aufwand fällig. Hier geht es zum Antragsformular. 

Dreharbeiten in Gebieten, die dem Grünflächenamt zugeordnet sind, müssen bei den Grünflächenamt des entsprechenden Berliner Bezirks oder beantragt werden.


auf privatem Grund sowie in privaten oder städtischen Einrichtungen

Dreharbeiten auf  privatem Grund sowie in privaten oder städtischen Einrichtungen sind immer genehmigungspflichtig. Erlaubnisgeber:innen sind bei städtischen Motiven in der Regel die jeweiligen Presse- oder Marketingabteilungen, bei privaten Motiven der/die Eigentümer:innen.

Um eine Genehmigung zu erlangen, müssen folgende Informationen mitgeteilt werden:

  • Kontaktdaten des oder der Antragssteller:in,
  • eine kurze Beschreibung des Projektes,
  • Wunschdatum mit möglichen Ausweichterminen für die Durchführung.

in touristischen Motiven

Für Dreh- oder Fotogenehmigungen in touristischen Motiven wenden Sie sich bitte an die jeweilige Pressestelle. 

Die touristischen Länderportale der Bundesländer Berlin und Brandenburg sind: 

Weitere wichtige touristische Motivgeber:innen sind: