Berlin
Kaum eine andere Großstadt hat so viele Grünflächen wie Berlin. Mehr als 2.500 öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 6.400 ha bieten den Berliner:innen sowie den zahlreichen Tourist:innen eine vielgenutzte Naherholungsfläche.
Für den Schutz, die Pflege, Unterhaltung sowie Entwicklung der Grünanlagen und damit für Ausnahmegenehmigungen für Dreharbeiten in den selbigen sind grundsätzlich die jeweiligen Grünflächenämter der Bezirke zuständig.
Viele Parkanlagen (s.u.) werden inzwischen von der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin GmbH verwaltet.
Öffentl. Grünanlagen
Ausnahmegenehmigungen für das Drehen in Grün- und Erholungsanlagen erteilen in Berlin die jeweils für das Motiv zuständigen Grünflächenämter der Bezirke. Die Antragsfrist variiert von Bezirk zu Bezirk, die aktuellen Antragsfristen sowie eventuell ausgeschlossene Grünanlagen sind, soweit bekannt, unter Aktuelles zu finden.
ACHTUNG: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg genehmigen grundsätzlich keine Dreharbeiten in Grünanlagen!!
Folgendes Antragsformular muss neben einer Skizze mit der genauen Verortung des Drehvorhaben/der geplanten Aufbauten per Mail an das jeweils zuständige Grünflächenamt gesendet werden:
Die Genehmigungskosten setzen sich aus Verwaltungsgebühr (65€, Stand 04.02.25) sowie der Gebühren für die Inanspruchnahme von Grünflächen zusammen:
Die Gebührensätze gelten für den angefangenen Kalendertag.
Folgende Nebenbestimmungen sind grundsätzlich zu beachten:
Grünanlagen der Grün Berlin GmbH
Die Genehmigung ist direkt bei der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin GmbH einzuholen:
Dies betrifft folgende Parkanlagen:
Britzer Garten / Park am Gleisdreieck / Natur-Park Schöneberger Südgelände / Tempelhofer Feld / Kienbergpark / Gärten der Welt / Park auf dem Nordbahnhof
Der Antrag sollte 2 Wochen vor den Dreharbeiten an Grün Berlin GmbH gesendet werden.
AUSNAHME: Beim Park am Gleisdreieck (inkl. Dora-Duncker-Park) muss seitens der Grün Berlin GmbH auch noch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg angehört werden, weswegen hier mit einer Antragsfrist von 3-4 Wochen zu planen ist.
Brandenburg
Im Land Brandenburg werden die Ausnahmegenehmigungen für öffentliche Grünanlagen innerhalb von Gemeindegrenzen von den Kommunal- bzw. Gemeindeverwaltung ausgestellt, außerhalb dieser Grenzen vom jeweiligen Landkreis.
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Viele der öffentlich zugänglichen Schloss- und Parkanlagen im Land Brandenburg – insbesondere in Potsdam - und Berlin gehören zu der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.
Die Genehmigung ist direkt bei der SPSG zu beantragen:
Bitte beachtet, dass es hier zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen kommen kann!
Ansprechpartner:innen