Berlin
Kaum eine andere Großstadt hat so viele Grünflächen wie Berlin. Mehr als 2.500 öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 6.400 ha bieten den Berliner:innen sowie den zahlreichen Tourist:innen eine vielgenutzte Naherholungsfläche. Für den Schutz, die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung der Grünanlagen sind die jeweiligen Grünflächenämter der Bezirke in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Viele Parkanlagen (s.u.) werden inzwischen von der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin GmbH verwaltet.
Öffentl. Grünanlagen
Ausnahmegenehmigungen für das Drehen in Grün- und Erholungsanlagen erteilen in Berlin die jeweils für das Motiv zuständigen Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke. Der Antragfrist variiert von Bezirk zu Bezirk zwischen 2-4 Wochen vor Drehbeginn.
Achtung:
Im Bezirk Pankow beträgt die Antragsfrist immer 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Kurzfristige temporäre Änderung der Antragsfristen sind nicht ausgeschlossen. Wir kommunizieren diese, sofern wir davon Kenntnis bekommen, unter „Aktuelles“.
Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Gebührenverordnung richtet.
Aktuelle Meldung vom Bezirk Mitte: (Stand: 25.09.2023)
Ab sofort tritt eine überarbeitete Gebührenstruktur für Filmdreharbeiten in Grünanlagen in Kraft.
Die neuen Gebühren für die Inanspruchnahme von Grünflächen werden wie folgt festgelegt:
Die Gebührensätze gelten für den angefangenen Kalendertag.
Folgendes ist dem Antrag beizufügen:
Die Anordnung wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
Grünanlagen der Grün Berlin GmbH
Die Genehmigung ist direkt bei der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin GmbH einzuholen.
Dies betrifft folgende Parkanlagen:
Britzer Garten / Park am Gleis Dreieck / Natur-Park Schöneberger Südgelände / Tempelhofer Feld / Kienbergpark / Spreepark / Gärten der Welt / Park auf dem Nordbahnhof / Dora-Duncker-Park/ Hans-Baluschek-Park / Monbijoupark / Invalidenpark / Landschaftspark Gatow
Brandenburg
Im Land Brandenburg werden die Ausnahmegenehmigungen von den örtlichen Kreis- bzw. Kommunalverwaltungen erteilt (siehe auch: Kommunen / service.brandenburg.de).
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Viele der öffentlich zugänglichen Parkanlagen im Land Brandenburg und Berlin - vor allem aber in Potsdam - gehören zu der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Drehgenehmigungen erteilen die jeweiligen Ansprechpartner:innen.
Ansprechpartner:innen