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Aktuelle Antragsfristen Grünflächen Berlin (Stand: Februar 2025)

  • Charlottenburg–Wilmersdorf - 3-4 Wochen
  • Friedrichshain-Kreuzberg - (derzeit keine Genehmigungen Drehen in Grünflächen ausgestellt.)
  • Lichtenberg - 3 Wochen
  • Marzahn-Hellersdorf - 3-4 Wochen
  • Mitte - 2 Wochen
  • Neukölln - 6 Wochen (derzeit keine Genehmigungen für:  Hasenheide u. Körnerpark)
  • Pankow - 4-6 Wochen
  • Reinickendorf - 4 Wochen
  • Spandau - 2 Wochen
  • Steglitz-Zehlendorf  - 10 Wochen
  • Tempelhof-Schöneberg 4-6 Wochen
  • Treptow-Köpenick - 5-6 Wochen (derzeit keine Genehmigungen für: Treptower Park)

Achtung, neue Mailadresse für Dreharbeiten/Anträge in Charlottenburg-Wilmersdorf! (Stand: 30.10.2024)

Achtung, neue Mailadresse für Dreharbeiten/Anträge in Charlottenburg-Wilmersdorf! 
Die neue Mailadresse, welche sowohl für Dreharbeiten im Bereich öffentliches Straßenland als auch im Bereich Grünflächen genutzt wird, lautet: dreharbeiten@remove-this.charlottenburg-wilmersdorf.de; die alte Mailadresse ist noch aktiv, für eine schnellere Bearbeitungsmöglichkeit aber bitte bereits ab sofort die neue Adresse nutzen.


Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde meldet, dass wieder 3 Wochen Vorlauf für Drehgenehmigungsanträge nötig sind (Stand: 08.10.2024)

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass ab Mai die Vorlauffristen für Drehgenehmigungsanträge wieder auf 3 Wochen erhöht werden. Es wird darum gebeten,  dies einzuplanen. Sie geben Bescheid, falls es sich wieder ändert.


Es gibt einige Aktualisierungen auf unserer Webseite


Wichtiger Hinweis zur Vogelbrutsaison - Einschränkungen für Filmarbeiten (Stand: 18.04.2024)

Es wird darauf hingewiesen, dass von April bis Juni die Vogelbrutsaison stattfindet. Während dieser sensiblen Zeit gelten spezielle Auflagen für Filmarbeiten in Grünanlagen und Schutzgebieten. Insbesondere in Vogelschutzgebieten, Natura2000-Gebieten, Naturschutzgebieten (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG), sowie in Forsten, sind Filmarbeiten nur bedingt möglich.

Wichtige Punkte:

  • Hecken- und Baumschnitt: In der Brutsaison sind diese Aktivitäten nicht gestattet, oder nur unter Vorlage eines entsprechenden Gutachtens möglich.
  • Antragsfristen: Für alle Genehmigungsprozesse in LSG und NSG beträgt die Antragsfrist 4-6 Wochen. Bitte plant entsprechend voraus!

Für detaillierte Informationen zu den Schutzgebieten und den Antragsformularen besucht bitte unsere Webseite: Nützliche Tools.


Aktuelles zu folgenden Grünanlagen: Hasenheide und Heinrich-von-Kleist-Park (Stand: 19.12.2023)

Folgende Grünanlagen sind aktuell nur eingeschränkt bis nicht genehmigungsfähig:
Heinrich-von-Kleist-Park, Schöneberg, hinter dem Kammergericht
Hasenheide, Neukölln
Grund: Parksanierung


Aktuelle Meldung vom Umwelt-und Naturschutzamt Steglitz (Stand: 15.11.2023)

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass sich auf Grund von Personalkapazitäten die Antragsvorlauffrist beim Umwelt-und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf auf 4-6 Wochen erhöht. Dies betrifft Naturschutz-Angelegenheiten. 


Meldung vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (Stand: 29.09.2023)

BA Tempelhof-Schöneberg erteilt vorläufig einen Sondernutzungsstopp für den Bereich Monumentenstraße und Crellestraße. Dies gilt bis zum Jahresende, um sicherzustellen, dass sich der Bereich etwas erholt. Wiederkehrende Motive serieller Produktionen, die bereits angedreht sind, werden nach Aufwand im Einzelfall entschieden.


Aktuelle Meldung vom Bezirk Mitte (Stand: 25.09.2023)

Ab sofort tritt eine überarbeitete Gebührenstruktur für Filmdreharbeiten in Grünanlagen in Kraft.
Die neuen Gebühren für die Inanspruchnahme von Grünflächen werden wie folgt festgelegt:

  • a) Flächen bis zu 100 m²: 85,00 €
  • b) Flächen über 100 m² bis zu 500 m²: 250,00 €
  • c) Flächen mit über 500m²: Sockelbetrag in Höhe von 400,00€ + 0,40 € pro weiteren m²

Die Gebührensätze gelten für den angefangenen Kalendertag.


Hinweis von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde, dass alle Anträge nach RSA21 erstellt werden müssen (Stand 8. August 2023)

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde weist noch einmal darauf hin, dass alle eingehenden Anträge nach RSA21 erstellt werden müssen und auch nach diesen Richtlinien genehmigt und angeordnet werden. RSA95 findet keine Anwendung mehr und Anträge auf dieser Grundlage sollten nicht mehr eingereicht werden.


Im Landkreis Potsdam–Mittelmark weiterhin 4 Wochen Antragsvorlauf für Dreharbeiten / Veranstaltungen (Stand 20.07.2023)

Die Bearbeitung von Anträgen für Dreharbeiten / Veranstaltungen im Landkreis Potsdam – Mittelmark liegt derzeit bei 4 Wochen. 


Meldung der Berliner Forsten (Stand 20.07.2023)

Auf Grund akuter Waldbrandgefahr werden alle Drehanfragen von den Berliner Forsten im Einzelfall geprüft und ggfs negativ beschieden.


Weiterhin keine Genehmigungen für Dreharbeiten in öffentlichen Grünanlagen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg - ausgenommen davon ist Straßengrün (Stand: Sommer 2023)

Aufgrund personellen Engpasses werden weiterhin seitens des zuständigen Straßen- und Gruenflächenamtes des Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keine Genehmigungen für Dreharbeiten in öffentlichen Grünanlagen erteilt.