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Berlin

Kaum eine andere Großstadt hat so viele Grünflächen wie Berlin. Mehr als 2.500 öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 6.400 ha bieten den Berliner:innen sowie den zahlreichen Tourist:innen eine vielgenutzte Naherholungsfläche. Für den Schutz, die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung der Grünanlagen sind die jeweiligen Grünflächenämter der Bezirke in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Viele Parkanlagen (s.u.) werden inzwischen von der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin GmbH verwaltet. 


Öffentl. Grünanlagen

Ausnahmegenehmigungen für das Drehen in Grün- und Erholungsanlagen erteilen in Berlin die jeweils für das Motiv zuständigen Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke. Der Antragfrist variiert von Bezirk zu Bezirk zwischen 2-4 vor Drehbeginn.  

Achtung: 
Im Bezirk Pankow beträgt die Antragsfrist immer 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme. 
Kurzfristige temporäre Änderung der Antragsfristen sind nicht ausgeschlossen. Wir kommunizieren diese, sofern wir davon Kenntnis bekommen, unter „Aktuelles“.
Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach der Gebührenverordnung richtet.

Aktuelle Meldung vom Bezirk Mitte: (Stand: 25.09.2023)
Ab sofort tritt eine überarbeitete Gebührenstruktur für Filmdreharbeiten in Grünanlagen in Kraft.
Die neuen Gebühren für die Inanspruchnahme von Grünflächen werden wie folgt festgelegt:

  • a) Flächen bis zu 100 m²: 85,00 €
  • b) Flächen über 100 m² bis zu 500 m²: 250,00 €
  • c) Flächen mit über 500m²: Sockelbetrag in Höhe von 400,00€ + 0,40 € pro weiteren m²

Die Gebührensätze gelten für den angefangenen Kalendertag.

Folgendes ist dem Antrag beizufügen:

  • Adresse und Erreichbarkeit des Antragstellers
  • genaue Angaben über geplante Drehzeit und Drehorte
  • eventuell ein Drehbuchauszug der entsprechenden Szene
  • Fahrzeugliste und Skizze
  • Filmtitel / Regisseur

Die Anordnung wird mit Nebenbestimmungen verbunden:

  • Die gesamten Dreharbeiten sind so durchzuführen, dass eine Gefährdung von Erholungssuchenden bzw. Besucher:innen von Grünanlagen ausgeschlossen ist.
  • Die beanspruchten Flächen sind nach Beendigung der Dreharbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  • Die durch die Benutzung der Anlage auftretenden Schäden an Wege- und Vegetationsflächen werden zu Lasten des oder der Genehmigungsinhabenden behoben.

Grünanlagen der Grün Berlin GmbH


Brandenburg

Im Land Brandenburg werden die Ausnahmegenehmigungen von den örtlichen Kreis- bzw. Kommunalverwaltungen erteilt (siehe auch: Kommunen / service.brandenburg.de).


Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

Viele der öffentlich zugänglichen Parkanlagen im Land Brandenburg und Berlin - vor allem aber in Potsdam - gehören zu der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Drehgenehmigungen erteilen die jeweiligen Ansprechpartner:innen