Nachtdreh, Dreh an Sonn- und Feiertagen
Für Dreharbeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bedarf es einer Genehmigung der jeweils zuständigen Umweltbehörde.
Dreharbeiten am Sonntag sind immer genehmigungspflichtig und bedürfen einer Ausnahmezulassung des zuständigen Umweltamts. Das Vorparken des Fuhrparks bedarf keiner Ausnahmezulassung. Der Set Vorbau am Sonntag hingegen ist ausnahmegenehmigungspflichtig, und der Antrag muss direkt an die Filmarbeiten gekoppelt sein, auch wenn diese nicht am Sonntag stattfinden. Es muss also der Zeitraum vom Vorbau bis zum Dreh beantragt werden.
Anträge sollten 4 Wochen vor Beginn der Dreharbeiten beim zuständigen Umweltamt gestellt werden.
Für Dreharbeiten in Berlin am Sonntag ist neben der Sondernutzung des Bezirks in der Regel eine Sonntags-Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich (über das Umwelt-/Immissionsschutzamt), während ruhiger Vorbau inkl. Abparken meist ohne diese Ausnahme möglich ist. Für Dreharbeiten in Brandenburg am Sonntag wird die Ausnahme in der Regel vom örtlichen Ordnungsamt erteilt; das Umweltamt wird nur beteiligt, wenn relevante Lärm- oder sonstige Emissionen nach 22:00 Uhr zu erwarten sind.
Berlin
Für Sondergenehmigungen für Dreharbeiten in Ruhezeiten sind die Umweltämter der Bezirke zuständig. (Weiterführende Informationen)
Die Antragsstellung erfolgt mittels digitalem Antragsassistenten:
Die Antragsfrist beträgt in der Regel (bis zu) vier Wochen, variiert jedoch von Bezirk zu Bezirk.
Die aktuellen Antragsfristen sind, soweit bekannt, unter Aktuelles zu finden.
Bei größeren Maßnahmen bitte zusätzlich eine formlose E-Mail als Hinweis an das jeweilige Bezirksamt schreiben.
Hinweis:
Die benötigte elektrische Energie ist dem zur Verfügung stehenden Netz zu entnehmen.
Sollte dies nicht möglich sein, dürfen nur Stromaggregate verwendet werden, die mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet sind und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.
Als emissionsärmere und damit nachhaltigere Alternative gibt es auch Strom-/Gas-/ Hybridaggregate. (Green Filming.)
Brandenburg
Im Land Brandenburg wird der Immissionsschutz nach Landkreisen verwaltet. Die zuständige Behörde für die Sondergenehmigung ist das jeweilige Landesamt für Umwelt (LfU), Brandenburg. (Weiterführende Informationen)
Die Antragsstellung erfolgt mittels digitalem Antragsassistenten:
Die Antragsfrist beträgt in der Regel vier Wochen.
Die aktuellen Antragsfristen sind, soweit bekannt, unter Aktuelles zu finden.
Es empfiehlt sich, ebenfalls das Ordnungsamt der Gemeinde über Nacht- und Sonntagsdreharbeiten zu informieren.