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Grundsätzliches

Öffentliche Bereiche und Orte, die eine andere originäre Zweckbestimmung haben, wie z.B. Museen, Krankenhäuser, Schulen, Militärgelände etc. sind für Filmproduktionen essentiell.
Dreharbeiten an diesen Orten sind meist schwierig, aber nicht unmöglich und bedarf größere Abstimmungsprozesse. 
Deswegen ist ein ausreichender Vorlauf einzuplanen. 
In schwierigen Fällen wird empfohlen, anzubieten eine Person vor Ort zu stellen, der/die die Betreuung der Filmarbeiten übernimmt. Die Zusatzkosten sollten in der Motivmiete berücksichtigt werden. Einige Filmproduktionen bieten auch an, einen Wachschutz zu stellen.

Tipp:
Communication is key!
Ein guter Dialog, um passende Lösungen für beide Seiten zu finden, ist immer der richtige Weg zu erfolgreichen Dreharbeiten.

 


Drehen in Schulen

Dreharbeit in staatlichen Schulen, müssen natürlich sowohl mit der jeweiligen Schule abgesprochen werden, als auch vom zuständigen Schulamt des Bezirks genehmigt werden. 
Achtung: Auch wenn die Schule mit den Dreharbeiten einverstanden ist, hat das Schulamt die ausschlaggebende Entscheidungsgewalt.

Besonderheit:
In Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Bezirksstadträtin Frau Schmitt-Schmelz die erste Anlaufstelle für die Beantragung von Drehgenehmigungen in Schulen des Bezirks. Die Firmen werden gebeten die Anträge per E-Mail an: cw330000@remove-this.charlottenburg-wilmersdorf.de) zu senden. Die Bezirksstadträtin Frau Schmitt-Schmelz teilte mit, dass grundsätzlich keine Schule für Dreharbeiten ausgenommen ist, die Drehvorhaben jedoch im Einzelfall auf Durchführbarkeit geprüft werden. 

Drehen in privaten Schulen müssen vom jeweiligen Träger genehmigt werden. 
Hier eine Liste der Privatschulen in Berlin und Brandenburg.

 


Drehen in Sportstätten

Dreharbeiten in öffentlichen Sportstätten müssen zusätzlich zur Absprache mit der jeweiligen Sportstätte vom zuständigen Sportamt des Bezirks (Berlin) oder des Landkreises (Brandenburg) genehmigt werden. 

Ist die Sportstätte privat, ist der oder die Eigentümer:in die erlaubnisgebende Person. Dies kann aber auch eine Firma oder ein Verein sein. 


Drehen in Objekten von Wohnungsbaugesellschaften

Bei Wohnungsbaugesellschaften ist zu unterscheiden in städtische und private.
Ansprechpartner für Dreharbeiten sind die jeweiligen Pressestellen. 

Städtische Wohnungsbaugesellschaften Berlin: 

Liste einiger privater Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften: 


Drehen in Museen

Dreharbeiten in Museen sind in sorgfältiger Absprache mit den Motivgeber:innen möglich. 
Natürlich steht der Schutz der Exponate an erster Stelle und hat zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen zur Folge, die eingehalten werden müssen. 
Zusatzkosten für Wachschutz sollte eingeplant werden. 

  • Staatlichen Museen Berlin
    Drehanfragen zu den Locations der Staatlichen Museen Berlin sowie zu der Staatsbibiliothek Berlin sind zentral an die Museum & Location zu richten.
  • Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
    Ansprechpartner für Dreharbeiten in den Liegenschaften der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist die Pressestelle. Anfragen per Mail an: fotothek@remove-this.spsg.de

Drehen im Zoo, im Tierpark, im Aquarium

Dreharbeiten in Tierpark, Aquarien und Zoos, sind nur im Einklang mit dem Artenschutz genehmigungsfähig.
D.h. in der Regel dürfen die Besuchswege nicht verlassen werden. 
Fotografieren und Filmen für redaktionelle Zwecke müssen bei der Presseabteilung angemeldet und genehmigt werden.

Ansprechpartner:innen sind die jeweiligen Pressestellen.

Kontakte finden Sie in unserer Motivdatenbank.


Drehen auf Militärgelände/- Liegenschaften

Die aktiven Militärggelände und Liegenschaften werden von der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten verwaltet.

Im Land Brandenburg gibt es zahlreiche ehemale Militärliegenschaften und Truppenübungsplätze
Diese werden durch die Brandenburgische Boden Gesellschaft verwaltet.