Basis-Informationen
Grundsätzlich wird zwischen privaten und öffentlichen Motiven unterschieden.
Dreharbeiten sowohl auf privatem Grund als auch in privaten und öffentlichen Einrichtungen (Museen, Wohnungsbaugenossenschaften etc.) sind immer genehmigungspflichtig.
Erlaubnisgeber:innen sind immer die Besitzer:innen.
Diese können - je nach Location- entweder eine Privatperson, eine Genossenschaft, ein Verein, eine Stiftung, die Stadt, der Bezirk, die Kommune, der Landkreis oder das Land sein.
Achtung:
Ist der oder die private Besitzer:in Teil einer Eigentümer:innengemeinschaft (z.B. innerhalb eines Mehrfamilienhauses), muss diese ebenfalls Ihr Einverständnis geben.
Ist die Privatperson Mieter:in der Location muss auch die Genehmigung des/der Besitzer:in (z.B. Hausverwaltung) eingeholt werden.
Hier einige Beispiele für öffentliche Motivgeber:innen:
(Ansprechpartner:innen sind in der Regel die Pressestellen)
Von der Location zum Motiv: Motivsuche und Motivbesichtigung
In der Regel suchen Locationscouts und Szenenbildner:innen nach der geeigneten Location (Drehort) für eine Produktion.
Im ersten Rechercheschritt durchsuchen sie dabei diverse Motivdatenbanken. Im Idealfall sind die Einträge und Fotos in den Motivdatenbanken so aussagekräftig, dass die Locationscouts in Absprache mit der Regie das Motiv (den Ort) persönlich besichtigen.
Bevor eine persönliche Motivbesichtigung stattfindet, kontaktieren die Locationscouts die Motivgeber:innen der online recherchierten Motive. Dabei werden grundlegende Fakten besprochen, wie z.B. Umfang der Dreharbeiten, geplanter Zeitraum etc.
Erst danach wird ein persönlicher Besichtigungstermin vereinbart, bei denen die Locationscouts aussagekräftige Fotos für die Produktion aufnehmen.
Im Anschluss stellen die Locationscouts dem Kernteam des Films (Regie, Kamera, Szenenbild, Produktion) die Ergebnisse ihrer Motivsuche vor.
Gefällt das Motiv, folgt eine weitere Motivtour, die sogenannte Recce, mit dem Kernteam.
Danach wird entschieden, ob der Drehort in Frage kommt und Motivvertragsverhandlungen mit dem/r Motivgeber:in aufgenommen werden.
Motivvertrag
Bei einem Motivvertrag haben beide Seiten die Möglichkeit einen Entwurf zu liefern. Einen Muster-Motivvertrag finden Sie hier oder auch auf der Seite des Bundesverbands Locationscouts (BVL).
Achtung:
Sind Sie nur Mieter der Location, benötigen Sie die Genehmigung zur Untervermietung an Filmproduktionen seitens der/s Eigentümer:in, ggfls der Hausverwaltung. Liegt Ihnen diese nicht vor, informieren Sie bitte die Filmproduktion. Idealerweise verfügen Sie bereits über die Erlaubnis, Dreharbeiten in Ihren Räumlichkeiten durchführen zu lassen.
Motivmiete
Die Höhe der Motivmiete liegt im Ermessen des/r jeweiligen Motivgeber:in. Öffentliche Motivgeber:innen verfolgen in der Regel keine Gewinnabsichten und auch private Motivgeber:innen passen ihre Preisgestaltung möglichst flexibel dem Projekt und Umfang an.
Überlicherweise unterscheidet man in folgenden Kategorien und Preisspannen:
A: Studentenfilm, Dokumentarfilm, Kurzfilm
B: Werbefilm, Imagefilm, (Musik) Videoclip, Fotoproduktion
C: Fernsehfilm, Serie und Kinofilm national, international (No-, Low- oder Big-Budget)