Grundsätzliches
Dreharbeiten in Berlin und Brandenburg, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind generell genehmigungspflichtig mit Ausnahme aktueller Berichterstattung:
Folgende Genehmigungsvarianten gibt es für Filmaufnahmen auf öffentlichen Straßenland:
1. Verkehrsrechtliche Einzelanordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Berlin oder des entsprechenden Landkreises
2. Straßenrechtliche Sondernutzung beim Bezirk oder Gemeinde
Berlin
Allgemeine Dreherlaubnis als Grundvoraussetzung für die straßenverkehrsbehördliche Einzelanordnung
ACHTUNG! Die „Allg. Dreherlaubnis“ ist keine Drehgenehmigung! Sie dient ausschließlich als Grundvoraussetzung für die Beantragung von straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen.
Für die Allgemeine Dreherlaubnis sind folgende drei Formulare einzureichen:
Gebühren:
Angaben zu der verlangten Mindestversicherungssumme nach der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift finden Sie hier. Die Allgemeine Dreherlaubnis ist mit Nebenbestimmungen verbunden, die zu beachten sind.
Straßenverkehrsbehördliche Einzelanordnung
Sollten Sperrungen, größere Aufbauten oder Halteverbote im Rahmen der Filmaufnahmen benötigt werden, ist eine Einzelanordnung bei der Zentralen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Grundvoraussetzung für diese ist die Allgemeine Dreherlaubnis. Auch muss parallel immer die Sondernutzung beim Bezirksamt beantragt werden.
Der Antrag sollte so früh wie möglich, mindestens 2 Wochen im Voraus - am besten 3 Wochen oder auch mehr vor Beginn der Maßnahme - gestellt werden. Kurzfristige temporäre Änderung der Antragsfristen sind nicht ausgeschlossen. Wir kommunizieren diese, sofern wir davon Kenntnis bekommen, unter „Aktuelles“.
Eine Verwaltungsgebühr wird nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde fällig und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Rahmengebühr liegt zwischen 10,20 € bis 767,00 €.
Zusätzlich muss der/die Antragsteller:in einen digitalen Verkehrszeichenplan erstellen, der immer Teil des Antrages sein muss.
Zur Unterstützung der Antragstellung bietet die BBFC folgende Hilfsmittel / Vordrucke und Tutorials an:
Straßenrechtliche Sondernutzung beim Bezirk
Die Sondernutzung ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht. Für Sondernutzungen des Straßenlandes, die im Zusammenhang mit Filmaufnahmen stehen, sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig.
Die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland für Filmarbeiten richten sich nach Umfang und Dauer der Nutzung und werden nach der Sondernutzungsgebührenverordnung festgelegt. Der Antrag auf Sondernutzung ist zumeist gekoppelt mit dem Antrag auf Einzelanordnung der Zentralen Straßenverkehrsbehörde.
Zur Unterstützung der Antragstellung bietet die BBFC folgende Hilfsmittel, Vordrucke und Tutorials an:
Die Erlaubnis wird mit Nebenbestimmungen verbunden.
Hinweis:
Eine Sondernutzung des Straßenlandes ohne entsprechende Erlaubnis erfüllt, ebenso wie Verstöße gegen die Auflagen, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.
Ausnahme: Drehen in Miniteams
Es handelt sich hierbei um Dreharbeiten, die nur minimal über den Gemeingebrauch hinausgehen. Die Filmaufnahmen müssen ohne verkehrsrechtliche Maßnahmen (Halteverbote, Intervallsperrung o.ä.) durchgeführt werden. Eine Allg. Dreherlaubnis wird hierbei nicht benötigt!
Zuständig ist der Bezirk in dem sich der Drehort befindet. Ein Screenshot aus Open-Street-Maps, in der der Drehbereich markiert wurde, muss der Antrags E-Mail mit angehängt werden.
Miniteams:
Eine Sondernutzungsgebühr wird je nach Aufwand fällig.
Bei Produktionen mit Sitz im Ausland muss die Gebühr im Vorfeld gezahlt werden.
Brandenburg
Straßenrechtliche Einzelanordnung
Die erforderliche straßenrechtliche Anordnung erteilt die zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der großen kreisangehörigen Stadt, in dem/der gedreht werden soll.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Drehbeginn gestellt werden.
Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde richtet und in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt ist.
Der Antrag wird sowohl zur Beantragung der straßenrechtlichen Erlaubnis als auch der Sondernutzung Tiefbau genutzt.
Der notwendige Haftungsausschluss und die Versicherungserklärung sind ebenfalls Teil des Antrages.
Ein weiterer wichtiger Teil ist der digital erstellte Verkehrszeichenplan, in dem das geplante Drehvorhaben, Aufbauten und verkehrsrechtliche Maßnahmen eingezeichnet werden müssen.
Die Anordnung wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
Zur Unterstützung der Antragstellung bietet die BBFC folgende Hilfsmittel / Vordrucke und Tutorials an:
Sondernutzung Tiefbau
Für Genehmigungen von Dreharbeiten im öffentlichen Raum sind die jeweiligen Kreis- und Kommunalverwaltungen zuständig.
Die Beantragung der Sondernutzung erfolgt in den meisten Fällen zusammen mit der Antragstellung zur straßenrechtlichen Erlaubnis, allerdings wird es einige Kreis- und Kommunalverwaltungen geben, die eigene Antragsformulare zur Verfügung stellen und diese für die Antragsstellung bevorzugen.
Zur Unterstützung der Antragstellung bietet die BBFC folgende Hilfsmittel / Vordrucke und Tutorials an: