Die Allgemeine Dreherlaubnis ist die Voraussetzung für alle weiteren Drehgenehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland.
Wichtig:
Die allgemeine Dreherlaubnis kann nur für den Zeitraum erteilt werden, für den die Versicherungsgesellschaft den Haftpflichtversicherungsschutz ausgestellt hat.
Erteilt wird die allgemeine Dreherlaubnis vom zentralen Filmbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB).
Bitte beachten Sie: die allgemeine Dreherlaubnis wird benötigt, um die weiteren Drehgenehmigungen zu beantragen. Sie hat eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren und gilt für ganz Berlin – exklusive Autobahnen.
Folgende Formulare sind im zentralen Filmbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB) einzureichen:
Antrag auf allgemeine Dreherlaubnis General Filming Permit
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
Erklärung zur allgemeinen Dreherlaubnis Declaration of Exemption
Sie finden diese unter den Antragsformularen.
Erläuterung:
Bei der Erklärung zur allgemeinen Dreherlaubnis handelt es sich um eine Haftungsausschlusserklärung, die das Land Berlin von Haftansprüchen Dritter freistellt.
Zur Versicherungsbestätigung Veranstaltungen: Die Versicherungsgesellschaft muss das oben zum Download bereitstehende Formular der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI A – Verkehrsmanagement, Zentrale Straßenverkehrsbehörde (ehemals VLB) unterschreiben. Es genügt nicht, eine allgemeine Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Gebühren:
1 Tag 3 Monate 6 Monate 1 Jahr | - - - - - | 50,00 Euro 120,00 Euro 200,00 Euro 300,00 Euro | |
Die Allgemeine Dreherlaubnis wird mit Nebenbestimmungen verbunden (s.u.):
Hier ein paar wichtige Punkte daraus.
- Die Durchführung von Dreharbeiten ist in jedem Einzelfall rechtzeitig unter Angabe des genauen Ortes, der Zeit und der Dauer, sowie der Art und Weise der beabsichtigten Dreharbeiten zu beantragen. Die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen sind in einem Verkehrszeichenplan einzutragen und mit dem Antrag einzureichen.
Bei der Aufstellung von Haltverboten ist die 96 h Frist einzuhalten. - Durch Dreharbeiten dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verursacht werden.
Spätestens 3 Tage vor Beginn der Dreharbeiten sind die betroffenen Anwohner durch Wurfsendungen über den Ort, über die Zeit und über den Ablauf der Dreharbeiten zu unterrichten. Außerdem ist ein Ansprechpartner mit Tel.-Nummer vor Ort zu benennen.
- Die Allgemeine Drehgenehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen.
- Ein Missbrauch kann zum Widerruf der Allgemeinen Drehgenehmigung führen.
Hinweis:
Bei Nichterfüllung der Bestimmungen ist die Polizei berechtigt, den Beginn der Dreharbeiten bis zur Erfüllung der Nebenbestimmungen zu verschieben oder die Dreharbeiten abzubrechen.