Dreharbeiten in Berlin-Brandenburg sind generell genehmigungspflichtig, wenn mehrere Darsteller:innen mitwirken, Gegenstände auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden oder Verkehrszeichen & -einrichtungen für Park- oder Spielflächen erforderlich werden.
Berlin
Allgemeine Dreherlaubnis als Grundvoraussetzung für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung
Die Allgemeine Dreherlaubnis ist die Voraussetzung für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland mit einer Gültigkeit von maximal 2 Jahren. Erteilt wird diese von Zentralen Straßenverkehrsbehörde und wird ausschließlich für den Zeitraum genehmigt, über den die Versicherungsgesellschaft den Haftpflichtversicherungsschutz ausgestellt hat.
Folgende Formulare sind bei der Zentralen Straßenverkehrsbehörde einzureichen:
Gebühren:
Die Allgemeine Dreherlaubnis ist mit Nebenbestimmungen verbunden, die zu beachten sind.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung
Grundvorausetzung für eine straßenbehördliche Anordnung für das Aufstellen von Straßensperrungen, Halteverbote etc. ist die Allgemeine Dreherlaubnis. Erteilt wird diese von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde.
Antragsformulare:
Sondernutzung Tiefbauamt
Für Nutzungen des Straßenlandes, die im Zusammenhang mit Filmaufnahmen stehen ist der Fachbereich Tiefbau der Bezirksämter ist zuständig. Die Sondernutzung ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht. Die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland für Filmarbeiten richten sich nach Umfang und Dauer der Nutzung und wird nach der Sondernutzungsgebührenverordnung festgelegt.
Antragsformulare:
Die Erlaubnis wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
Hinweis:
Eine Straßenlandsondernutzung ohne Sondernutzungserlaubnis erfüllt, ebenso wie Verstöße gegen die Auflagen, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.
Achtung:
Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte von Berlin wird ab sofort die Nebenbestimmungen zu den Sondernutzungserlaubnissen um einen Passus erweitern. Dieser Passus wird zur Auflage gemacht. Es kann um erforderliche Nachweise im Antragsverfahren gebeten werden.
Begründung:
Mittlerweile häufen sich die Beschwerden über Stromaggregate, die während Filmdreharbeiten betrieben werden. Leider werden diese von Produktionsfirmen häufig nicht mit Bedacht aufgestellt, so dass es bei Tag und Nacht zu Lärm- und Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern / Wohnungen kommt. Nach Rücksprache mit dem bezirklichen Umwelt und Naturschutzamt und einer einfachen und unkomplizierten Lösung dieses Problems hat sich das SGA-Mitte von Berlin zu diesem Schritt entschlossen. Der Nachweis, dass diese Anforderungen eingehalten werden, kann z.B. durch folgende Zertifizierungen des Systems erbracht werden:
VERT (Verification of Emission Reduction Technologies - Schweizer Standards) FAD (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) UNECE - Richtlinie 132 für Nachrüstsysteme (REC-Richtlinie Stufe 1, Klasse 1 und 2)
Sondernutzung öffentliche Grünanlage
Bei Dreharbeiten in einer öffentlichen Grünanlage wird zudem eine Genehmigung des zuständigen Grünflächenamts benötigt.
Sondergenehmigung Immissionsschutz
Bei Nachtdrehs (22-6h) und Dreharbeiten an Sonn- und Feiertagen bedarf es einer Genehmigung des zuständigen Umweltamts des Bezirks des Drehorts. (Siehe: Drehen in Ruheschutzzeiten)
Brandenburg
Allgemeine Dreherlaubnis
In Brandenburg wird die allgemeine Dreherlaubnis von der jeweiligen unteren Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises ausgestellt. Die Voraussetzung für den Antrag auf Einzelgenehmigung kann nur mit dem Nachweises der Produktionshaftplichtversicherung für das Projekt und der Freistellungserklärung BB erfolgen.
Straßenrechtliche Sondernutzung
Die erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nach §46 (1) StVO erteilt die zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der großen kreisangehörigen Stadt, in dem/der gedreht werden soll. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Drehbeginn gestellt werden. Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde richtet und in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt ist.
Die Anordnung wird mit Nebenbestimmungen verbunden:
Sondernutzung Tiefbau
Für Genehmigungen von Dreharbeiten im öffentlichen Raum sind die jeweiligen Kreis- und Kommunalverwaltungen zuständig.
Ansprechpartner:innen Drehgenehmigungen
Antragsfristen
Minimum 2 Wochen im Vorlauf der Maßnahme
Achtung:
Kurzfristige temporäre Änderung der Antragsfristen sind nicht ausgeschlossen. Wir kommunizieren diese, sofern wir davon Kenntnis bekommen, unter „Aktuelles“.